Betreuung-Tochter mit Sandwitchfunktion

Hallo Mitstreiter,

Tochter mit Sandwitchfunktion

es begann 2003 als mein Vater starb. Bis dahin hatte ich als mittlere Tochter von 3 Mädchen bereits alle Hände voll zu tun, um ihm die Qualen seines körperlichen Leidens zu erleichtern. Zu dieser Zeit bemerkte ich nicht, dass meine Mutter überfordert war.
Die Unselbständigkeit meiner Mutter nahm immer mehr zu und ich dachte es hat was mit Alterssenilität zu tun.

Das mir bereits zu Lebzeiten meines Vaters entgegengebrachte Vertrauen meiner Eltern war für mich selbstverpflichtend meine Mutter so weit möglich, neben meinem Beruf, im häuslichen Umfeld zu unterstützen. Aus den vielen Jahren der Fürsorge entwickelte sich dann ein inniges Verhältnis, wie die Fixierung meiner Mutter auf mich und meinem Mann noch heute zeigt. Trotz der erhofften Unterstützung meiner beiden Schwestern, musste ich dennoch In den Folgejahren immer mehr auf mein Privatleben verzichteten und es kam öfter zu Streitigkeiten in der Aufgabenverteilung, die im Zusammenhang mit der Unterstützung meiner Mutter standen.

Ob Arztbesuche oder andere Erledigungen, statt kreativ und hilfreich an Lösungen mitzuwirken, richteten sich die Aktivitäten meiner Schwestern gegen mich.
Die Situationen mit meinen Schwestern eskalierten in der Folgezeit und der Zustand meiner Mutter wurde immer schlechter-bis wir (mein Mann und ich) uns im Jahr 2007 mit dem Thema Demenz auseinandergesetzt haben. Nun wurde es immer wichtiger meine Mutter so weit wie möglich nicht mehr ohne Aufsicht zu lassen. Bis auf wenige Stunden am Tag und der Nacht konnte die Betreuung abgedeckt werden. Eine planbare Absprache unter uns Schwestern zu Betreuungszeiten, Essenszubereitung und Aufgabenverteilung waren jedoch kaum möglich, so dass mein Privatleben fast völlig zum erliegen kam.
Auf weitere Details möchte ich hier verzichten.

Im Jahr 2008 beauftragte ich dann- nach Pflegeeinstufung (Stufe 1 inkl. §45b-Stufe 2 folgte Januar 2009) der sofort zugestimmt wurde-einen ambulanten Pflegedienst. Zu diesem Zeitpunkt wurde auch das erste Mal über eine gesetzl. Betreuung gesprochen, die aber keiner von uns übernehmen wollte, zumal ich bereits eine Vollmacht für "Dinge des täglichen Lebens" und seit 1999 -noch zu Lebzeiten meines Vaters-die große Bankvollmacht hatte und sich daran keiner störte.

Da sich der Zustand meiner Mutter immer weiter verschlechterte blieb mir dann in diesem Jahr keine Wahl und nach Besuchen verschiedener Veranstaltungen und intensiven Besichtigungen mehrerer Heime, WG`s -Berlin hat da eine große Auswahl und Qualitätsunterschiede-habe ich dann endlich eine Pflegeeinrichtung mit gerontopsychiatrischer Betreuung gefunden.
Schwer genug eine geeignete Einrichtung zu finden, so stand im Mai das Problem des "Umzugs" an, welches wiederum ebenfalls allein gelöst werden musste.

Nun nach 3 Monaten ist meine Mutter rund um die Uhr versorgt. Leider hörten auch im Heim die Auseinandersetzungen mit meinen Schwestern nicht auf- auch das Pflegepersonal wurde dabei belästigt-und die Zwistigkeiten wurden weiterhin auf dem Rücken meiner Mutter ausgetragen.
Es ging gar soweit, das bereits vom "herausholen" die Rede war.
Durch das Verhalten meiner Schwestern wurde mir nun angeraten eine gesetzl. Betreuung beim Amtsgericht zu beantragen. Der Betreuung -Sorge für die Gesundheit, Aufenthaltsbestimmung, Vertretung vor Behörden- wurde dann nach einem Besuch des Amtsrichters in der Pflegeeinrichtung, in diesem Gespräch bekundete meine Mutter den Wunsch der Betreuung durch mich, auch entsprochen.

Da die Besuche meiner Schwestern in der Pflegeeinrichtung oftmals Unruhe brachten und bei zwei zeitlich unkoordinierten Besuchen hintereinander über Stunden meine Mutter belasteten, versuchte ich dann, wie bereits über Jahre zu Hause praktiziert, eine Besuchsplanung in einem Heft zu veranlassen. Ebenso sollten mitgebrachte Gegenstände, Getränke(Verfallbarkeit) und Textilien, wie im Gerontobereich üblich, beschriftet werden-doch stießen diese "Vorschriften" auch auf Widerstand.
Die Krönung war dann ein beim Amtsgericht eingelegter Widerspruch bezüglich meiner Betreuung.
Bei der Betreuungsbehörde vorgeladen sollte der Widerspruch dann in einem gemeinsamen Gespräch geklärt werden. Die Widerspruchssteller (meine Schwestern) erschienen jedoch nicht zum anberaumten Termin.

Als O-Ton zum Gespräch mit der Behörde nur soviel: der Widerspruch kann dazu führen das ein gesetzlicher Betreuer vom Gericht bestimmt wird

Da kein Vermögen vorhanden, kann ich kein Motiv für das Verhalten meiner Schwestern erkennen und vermute dass die Aktivitäten-statt sie in Mutters Betreuung zu legen-als Ersatz gegen mich gerichtet sind.

Nach dem Gespräch mit der Betreuungsbehörde ergeben sich nunmehr folgende quälende Fragen.


- gibt es auch für pflegebedürftige Eltern eine Art Fürsorgepflicht(ähnlich wie bei Kindern) der erwachsenen Kinder?

- kann ein unbegründeter Widerspruch (basierend nur auf Zwistigkeiten unter den Schwestern) den ausgesprochenen Wunsch meiner Mutter bezgl. des Betreuers aufheben?

- welche Möglichkeiten gibt es eine gesetzl. fremde Betreuung zu verhindern?

-ergeben sich aus der gesetzlichen Betreuung mehr Rechte für den Betreuer?

-wer hat ähnliches durchgemacht?


Gern erwarte ich Meinungen, Linkhinweise und mehr.


Zur meiner Person:
weiblich, 49 Jahre, keine Kinder, berufstätig im Handel


Stichworte:
Kein Urlaub, keine Freizeit, Schwestermobbing, Schwesterstalking, Fürsorgepflicht, Sandwich zwischen Demenz und Schwestern

Kommentare

  • Hallo!
    Bin zwar kein Spezialist in Sachen Betreuungsrecht, aber als Sozialarbeiterin und Betroffene (mein Mann hat FTD und einen gesetzlichen Betreuer)kenne ich mich ein bißchen aus. Also der Reihe nach zu deinen Fragen.
    - nein es gibt keine Fürsorgepflicht der erwachsenen Kindern, nur Unterhaltspflicht.
    - der Widerspruch kann den Wunsch der Mutter nicht aufheben. Der Richter muss einen Anhörungstermin machen und die Mutter im Heim aufsuchen. Ihrem Wunsch gehört besondere Berücksichtigung. Wenn die Schwestern in Widerspruch gehen und nicht zur Anhörung erscheinen sieht das schon echt schlecht für sie aus, macht gar keinen guten Eindruck
    - meines Wissens nach hat eine Betreuung durch einen Angehörigen, wenn der in der Lage ist und die Interessen des Betroffenen vertritt, Vorrang vor einer gesetzlichen. Der Wunsch der Betreuten ist wichtig! Und schließlich musst auch du als Betreuerin der Mutter dem Vormundschaftsgericht Rechenschaft ablegen und in bestimmten Angelegenheiten benötigst du auch eine vormundschaftsrichterliche Genehmigung. So dass in der REgel nichts gegen einen Angehörigen spricht. Ich selbst arbeite postitiv mit dem Betreuer meines Mannes zusammen, das geht Hand in Hand und ist ein Vertrauensverhätnis. Für mich ist das eine echte Hilfe und Erleichterung, weil ich mich noch um unsere Kinder zu kümmern habe und froh bin, nicht alles regeln zu müssen. Aber die Absprachen mit dem Heim und so mache ich, da mischt er sich gar nicht ein. Der Vorteil ist natürlich auch, dass man bezüglich der Restfamilie, ich hab manchmal Stress mit meiner Schwiegermutter, etwas aus der Schusslinie gerät. Also ein gesetzlicher Betreuer ist nicht zwingend schlecht.
    - nein der gesetzliche Betreuer hat nicht mehr Rechte

    Ich hoffe das hilft ein wenig. Ich kann nur raten einfach mal die örtliche Betreuungsstelle aufzusuchen, manchmal beim Gesundheitsamt manchmal beim Jugendamt angesiedelt. In der Regel sind dort nette Leute, die einen gut informieren und unterstützen.
    Also: nur Mut und nicht von den Schwestern unter Druck setzen lassen, soviel Macht haben sie gar nicht.
    Alles Gute!
    Bettina
  • Hallo Bettina,

    besten Dank für die aufmunternden Worte.

    Jetzt bleibt`s abzuwarten, wie das Amtsgericht entscheidet.
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