Rechtslage

Liebe Teilnehmer,

vielleicht hat schon jemand ähnliches erlebt. Ich hole kurz aus um die Situation zu erklären. Ich habe im Grunde die Vorsorgevollmacht meiner Mutter. Zeitgleich jabe ich aber auch meinen Vater gepflegt (beide lebten getrennt). Somit haben meine Halbschwester und mein Halbbruder zum Teil bei meiner Mama nach dem rechten geschaut. Nun ist mein Vater verstorben und ich musste mit meiner Mama ein paar formelle Dinge klären. Dabei zeigte sie mir ein Schriftstück, dass mein Halbbruder sich eine Vorsorgevollmacht "erschlichen" hat und hinter dem Rücken meiner Mutter ein Betreuerverfahren eingeleitet hat. Meine Mutter ist zwar dement aber es geht noch. Der Hauptgrund ist natürlich das liebe Geld, da er jetzt nicht so einfach an das Konto meiner Mutter kommt ohne eine Betreuerurkunde. Ich habe beim Amtsgericht Widerspruch eingelegt. Zum einen, weil meine Mutter mich als Vertrauensperson in dieser Sache haben möchte und zum anderen, weil ich das auf die Art und Weise, wie mein Halbbruder das macht nicht richtig finde. Er läuft jetzt allerdings überall rum und behauptet meine Vorsorgevollmacht damals widerrufen zu haben. Ganz so ist das nicht und im Grunde muss jetzt aber abgewartet werden was das Betreuergericht sagt. Da er Angst hat, dass meine Mutter aber bis dahin noch was in die Wege leiten könnte damit er wirklich gar nicht mehr an das Geld kommt, hat er sie einfach aus ihrer Wohnung geholt und zu sich gebracht ohne mir was zu sagen. Ich habe sie tagelang versucht zu erreichen. Der verdacht, dass sie bei Ihm ist, hatte ich natürlich schon. Er hat sie aber am Telefon verleugnet. Ich bin jetzt mit meiner Schwester zu ihm hin gefahren. Er war arbeiten und meine Mutter ganz allein in seiner Wohnung mit seinem großen Hund. Wir haben sie gefragt was sie denn hier macht. Sie sagte, er hat sie abgeholt und sie soll mal ein paar Tage schauen wie es hier so ist. Sie wollte aber nach Hause und nicht da in dieser Wohnung bleiben. Also habe ich sie mitgenommen und wieder in ihre Wohnung gebracht. Sie kann auch noch allein leben und all das. Sie ist nur sehr vergesslich und man kann ihr schnell irgendeinen Bären aufbinden. Aber sonst geht es. War das jetzt rechtlich gesehen in Ordnung? Einen Betreuer oder einen Beschluss gibt es ja schließlich noch nicht.

Vielen Dank für die Zeit des durchlesens.

Liebe Grüße

Kommentare

  • Hallo,


    das Gericht kann auf Antrag eine Geschäftsunfähigkeit feststellen und einen Betreuer bestellen. Dies geschieht aber nur in Verbindung mit Sachverständigengutachen und nicht basierend auf Behauptungen von Angehörigen. Bis das nicht geschehen ist, gilt deine Mutter als geschäftsfähig, d.h. sie ist in der Lage Entscheidungen zu treffen. Wenn deine Mutter sagt, sie will nach Hause, dann ist es vollkommen in Ordnung, wenn du sie nach Hause bringst.


    Viele Grüße

  • Hallo Tanni, mein Rat: unbedingt einen Anwalt kontaktieren, um die Sachlage juristisch bewerten zu lassen und dann eine Generalvollmacht (am besten notariell beglaubigt) von Ihrer Mutter (als Vollmachtgeberin) für Sie (als Bevollmächtigte) erstellen.

    viele Grüße

    Steffen

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