Umgangsrecht mit meiner dementen Mutter

Meine Mutter ist etwa seit 2008 an Demenz erkrankt. Nach einer schweren Herzoperation im Sommer 2009 hat meine Schwester unsere Mutter zu sich genommen. An Weihnachten 2009 war meine Mutter zwei Tage bei mir und meinen Kindern und wollte danach nicht wieder zu meiner Schwester, sondern zurück in ihr Haus. Meine Schwester beschimpfte meine Mutter als undankbar, fuhr weg und kam etwas später wieder, packte meine Mutter ins Auto und brachte sie zu sich. Seitdem hat meine Mutter ihr Haus nicht wieder betreten dürfen, ich habe keine Möglichkeiten mehr sie zu sehen, nur selten gelingt es mir mit ihr zu telefonieren, meine Schwester reagiert auf keine Mail, keinen Brief, keinen Anruf,... Gibt es ein Umgangsrecht und Besuchsrecht für Kinder mit ihren dementen Eltern?

Kommentare

  • Hallo,

    nein, dafür gibt es kein Gesetz. Wenn du glaubst, deine Mutter könnte nicht selbst entscheiden und es sei unrecht, wie deine Schwester sich verhält, könntest du es über einen Antrag auf Betreuung für deine Mutter beim Betreuungsgericht versuchen. Falls deine SChwester schon Betreuerin ist, kannst du dich an das entsprechende Betreuungsgericht wenden und anzweifeln ob sie sich als Betreuuerin richtig verhält. Das Betreuungsgericht wird dann wahrscheinlich eine Anhörung dazu machen. DAs sind alle rechtlichen Möglichkeiten.

    Viele Grüße
    Tina
  • Hallo,

    ja, so wie Tina es beschreibt ist mir die Sachlage auch bekannt.

    Herzliche Grüße
    Christine
  • Hallo,

    danke für Eure Anteilnahme. Seit Anfang Januar ist unsere Mutter in einem Pflegeheim, was ich leider auch erst nach 6 Wochen erfuhr.

    Jetzt kann ich sie dort regelmäßig besuchen.
Anmelden oder Registrieren, um zu kommentieren.