Welche finanz. Unterstützungen stehen uns zu?

Hallo,
bei unserer Mutter wurde im letzten Jahr Alzheimer Demenz festgestellt. Bis letzten Monat haben wir geglaubt, dass es ja nicht so schlimm wäre. Leider bekam sie neben ihren anderen bestehenden gesundheitlichen Problemen auch eine Trombose im Bein dazu. Da unsere Mutter uns glaubhaft am Telefon vrsichert hat, dass sie sich selbst die Spritzen geben kann (sie hatte über mehrere Jahre ihre zuckerkranke Katze auch gespritzt), haben wir dies auch geglaubt. Am Telefon schien sie immer leicht abgelenkt, weil der Fernseher immer lief. Auf unsere Fragen bezüglich der Artztbesuche antwortete sie immer für uns durchaus glaubhaft. Wir wohnen fast 2 Stunden entfernt, so dass wir sie nicht so oft besucht haben - das war unser Fehler. Vor 2 Wochen wurde sie dann vermisst. Nachdem wir alle bekannten Ärzte, Freunde, Nachbarn etc. befragt haben, fanden wir sie als Notfall eingeliefert, im nächsten Krankenhaus wieder. Gott sei Dank.
Leider stellte sich aber heraus, dass sie nun eine akute Lungenembolie und Lungenentzündung hat, auch ihre anderen Medikamente hat sie nicht mehr regelmäßig genommen. Nach diversen Gesprächen mit ihr und den Ärzten steht nun fest, dass sie nicht mehr alleine zu Hause wohnen kann. Eine Krankenschwester für die Verabreichung der Medikamente haben wir schnell vermittelt bekommen.
Die Welt stürzte jetzt innerhalb von 2 Wochen auf uns ein.
Sie ist vormittags und Abends sehr verwirrt, hat aber Nachmittag ihre lichten Momente, wo sie in eine tiefe Traurigkeit und angehende Depression fällt.
Nun das eigentliche Thema: Wir finden den Gedanken sehr schrecklich, sie in ein unpersönliches Heim geben zu müssen - sie würden sich auch mit Händen und Füssen dagegen wehren.
Alternativ haben wir jetzt eine gerade eröffnete Montessori Demenz-WG gefunden, wo auch noch ein Zimmer frei ist. Gestern haben wir ihr diese WG gezeigt. Sie wäre mit einem Umzug einverstanden.
Pflegestufen haben wir noch nicht beantragt, weil noch der letzte Test beim Neurologen diese Woche gemacht werden muss, damit wir ein aktuelles Ergebnis/Gutachten haben. Lt. Vorauskunft steht sie zwischen der Pflegestufe 1-2. Eine Schwerbehinderung besteht zu 50 % mit noch nicht eingereichtem Verschlimmerungsantrag.
Ihre finanz. Situation sieht so aus, dass sie selbst eine Rente von 1.500 133 hat. Hinzukommt, dass unsere Eltern zwar noch verheiratet sind, aber seit 21 Jahren getrennt leben. Ich habe 1 Tochter (10 J.), meine Schwester hat 3 Kinder (6, 12 + 16 J. alt) und wir sind beide verheiratet und haben nicht abbezahlte Eigenheime. Unser Vater hat eine kleine Rente und wohnt in einem kleinen Haus, wo er nur die Nebenkosten (keine Miete) bezahlen muss.
Wie würde jetzt der Pflegeplatz mit Zimmermiete und Nebenkosten in der Demenz-WG bezahlt werden? Bekommen wir Unterstützung vom Sozialamt oder muss mein Vater oder wir Töchter für die Differenz aufkommen? Gibt es Freibeträge?
Wir würden uns sehr über schnelle Antworten freuen, weil wir am Wochenende bereits einen Vettrag in der Demez-WG unterschreiben wollen, damit das letzte Zimmer nicht auch schnell vergeben wird, denn dann stehen wir mit nichts da.
Uns ist die Betreuung nicht möglich.
Vielen Dank !! :-)

Kommentare

  • Hallo,

    zunächst den Antrag auf Pflegestufe einreichen mit Vermerk, dass ärztliche Befunde u. a. nachgereicht werden...
    Dann läuft "der Prozess" schon mal.
    Wenn Deine Mutter zu ihrer Rente noch die Zahlung für die jeweilige Pflegestufe dazu bekommt (ist ja für eine Unterbringung in einer Einrichtung auch bedeutend höher als ohne), dann kommt man schon fast hin...

    Alles kommt natürlich auf die Kosten vor Ort an und ob Pflegestufe 1, 2 oder 3 anerkannt wird.

    Auch die Schwerbehinderung zählt und macht sich geldlich etwas bemerkbar und für Demenzpatienten gibt es auch jährlich noch einen Zusatzbeitrag, der sich auswirkt.

    Genaue Infos dazu kann man sich im Netz über Pflegestufen, Schwerbehinderung usw. holen.

    Als Kinder wird man erst verpflichtet, wenn alle Mittel nicht reichen, Deine Mutter (bzw. Deine Eltern auch nicht über Eigenkapital verfügen usw.)

    Deine Schwester mit ihren 3 Kindern dürfte dann wohl ohnehin nicht beteiligt werden und auch Du hast Freibeträge...

    Da kann man aber erst dann genauer schauen, wenn alle o.g. Kosten und Einnahmen genau feststehen...

    Dies erstmal in Kürze von mir.

    Herzliche Grüße von Christine
  • Die Schwerbehinderung hat mit der Pflegestufe leider nicht das geringste zu tun. Sie wird zwar im Gutachten aufgenommen, die zugrundeliegenden Erkrankungen können auch Hinweise auf pflegerelevante Sachverhalte liefern, aber die Kriterien sind völlig andere.

    Den "Zusatzbetrag" für Demenzpatienten ("Personen mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf" nach § 45a SGB XI) bekommt man nur bei häuslicher Pflege ausgezahlt, und der Betrag (100 oder 200 Euro monatlich) ist zweckgebunden für qualifizierte Betreuungsleistungen. Bei stationärer Unterbringung bekommt lediglich das Heim zusätzliche Mittel für entsprechendes Betreuungspersonal.

    Bei der angesprochenen "Demenz-Wohngemeinschaft" wäre zunächst zu fragen, ob es sich nur um eine Art Wohngemeinschaft nach Art des betreuten Wohnens handelt oder um eine vollstationäre Unterbringung in einem Altenheim bzw. einer ähnlichen Einrichtung im Sinne von § 43 SGB XI. Die Leistungen der Pflegekasse unterscheiden sich erheblich zwischen häuslicher und vollstationärer Pflege.

    Sehr wichtig: Antrag bei der Pflegekasse unbedingt noch in diesem Monat stellen, auch wenn bestimmte Untersuchungen noch ausstehen. Bis zur Begutachtung dauert es wahrscheinlich sowieso noch einige Wochen, notfalls kann man die Begutachtung dann auch verschieben. Leistungen werden jedoch erst ab dem Ersten des Monats gezahlt, in dem der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist. Also bitte nicht zögern, sondern sofort einreichen. Näher begründen braucht man den Antrag nicht.
  • Hallo,

    mit der Schwerbehinderung - dies war von mir anders gemeint... So hatte meine Mutter damit z.Bsp. Rundfunk und Fernsehen "frei", also konnte es nutzen ohne diesen Vierteljahresbetrag zahlen zu müssen bei der GEZ und ich konnte sie auch in öffentlichen Verkehrsmitteln begleiten (wenn ich mich recht erinnere ohne extra Fahrschein). Auch einige andere Vergünstigungen gab es wohl - müsste man aber nachlesen... Wer Steuerzahler ist, bei dem macht dies auch was aus als Behinderter.

    Ansonsten kann ich auch nur raten, den Antrag auf Pflegestufe möglichst sofort zu stellen um für März die Beiträge noch später nachgezahlt zu bekommen.

    Dies noch kurz als Anmerkung von mir.

    Christine
  • Hallo Vigojo,

    erstmal-ganz viel Kraft für die bevorstehenden organisatorischen und emotionalen Dinge-die da geschehen (müssen)!!
    Meine "Vorredner"haben ja auch schon ganz richtig geschrieben...sofort-die Pflegestufe beantragen...wird oft schon vom Krankenhaus aus mit dem sozialen Dienst organisiert-scheint aber verpasst worden zu sein....jeder Tag zählt...taggenau!!
    Dann würde ich vorsichtshalber sofort zum Sozialamt gehen....(keine Angst-keine Scham) Bitte!!! Es gibt dort Anträge-die man ausfüllen kann und dann -wenn es zusätzliche finanz Hilfe gibt....zählt es auch sofort rückwirkend! Dort müssen alle Einkommen wie Rente- aber auch Ausgaben wie Miete usw festgehalten werden...in der Regel müßte je nach Pflegestufe die Rente mit den Kosten der Pflegeversich reichen...oder das Sozialamt rechnet aus, was die Kinder evtl dazuzahlen müssen...können evtl Kleckerbeträge sein.....also-bitte nicht aufregen....das Sozialamt bzw die Mitarbeiter sind keine Unmenschen..und Ihnen-also den Kindern wird kein Haus weggenommen...alles-auch Kredite werden berücksichtigt! Ganz viel Glück!! Und unbedingt dabeisein-wenn der med Dienst kommt-sonst geht es oft schief-mit der Eingruppierung!!!!!! Gruß Petra
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