Unterschreiben als Bevollmächtigter

Hallo,
kann mir jemand weiterhelfen bei der Anwendung der Vorsorgevollmacht? Wenn ich für meinen Mann unterschreiben muss (er kann leider nicht mehr schreiben), muss ich dann immer angeben, dass ich als Bevollmächtigte unterschreibe? Wenn ja, in welcher Form?

Bei wirklich offiziellen Sachen, z. B. Bank oder Notar, lege ich die Vorsorgevollmacht vor, dann ist das klar. Wenn es nichts "wirklich offizielles" ist, habe ich schon einfach so, nur mit dem Nachnamen unterschrieben.

Wie handhaben das andere in gleicher Situation?

Vielen Dank und liebe Grüße
Christel

Kommentare

  • Hallo,

    also bei weniger wichtigen Dingen unterschreibe ich einfach nur mit unserem Nachnamen. Bei wichtigeren i.V. = in Vertretung und wenn dann einer nachfragt, habe ich die Vollmacht (ist bislang jedoch nicht geschehen) und bei ganz offiziellen Sachen lege ich unsere Generalvollmacht vor.

    Gruß Ulrich
  • Hallo,
    ich hatte große Probleme bei der Kündigung der Visa karte meines Mannes. Bei der ADAC Geschäftsstelle haben sie anstandslos meine Vollmacht akzeptiert und die Kündigung mit Kopie der Vollmacht nach berlin zur Bank geschickt. Von dort wurde ich angerufen, eine Kopie würde nicht genügen, sie benötigten das Original. Ich meinte, dass ich dies nicht aus den Händen gäbe, daraufhin bestürmte mich die dame, ich solle probieren, ob mein Mann doch noch unterschreiben könne. Mit Ach und Krach hat er das einigermaßen hinbekommen, und es wurde auch akzeptiert. genauso hätte ich die Unterschrift fälschen können, denn sie hatte nicht mehr viel Ähnlichkeit mit der einstigen Unterschrift meines Mannes. ich finde das grotesk - ich kann doch nicht an jeden Ort fahren, an dem etwas Amtliches zu erledigen ist, und das Original vorweisen.

    uschiborg
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