Uneheliche Lebensgemeinschaft und Wohneigentum

Hallo,
ich weiss nicht, ob Alltagsbewältigung der richtige Ordner ist, aber ich weiss nicht wohin mit meiner Frage.
Mein Vater lebt mit seiner Lebensgefährtin (deutlich jünger) in deren Haus. Seit zwei Jahren wird er zunehmend wunderlicher und sie hat mich schon darauf angesprochen, dass sie von einer Demenz ausgeht. Eine Diagnose gibt es nicht, da er jahrelang nicht beim Arzt war. Nur sehr behutsam haben wir dieses zwei Hausarztbesuche wegen Zucker, Blutdruck usw. eingefädelt, aber ein Besuch wegen möglicher Demenz ist noch in weiter Ferne. Er streitet auch alle Probleme ab.
Sein Verhalten wird aber zunehmend seltsamer und anstrengender. Er müllt das Haus voll, beteiligt sich nicht an der Hausarbeit und wird zunehmend auch aggressiv. Ich habe selbst schon Partei ergriffen und ihn darauf hingewiesen, wie ungerecht er seine Lebensgefährtin behandelt.
Jetzt hat diese angedeutet, dass eher früher als später die Situation für sie nicht mehr tragbar sein wird. Sie ist überfordert, bekommt keine Anerkennung für das, was sie für ihn tut (im Gegenteil, denn er kann ja alles selber und ihr Eingreifen stellt ihn angeblich bloss) und muss sich im eigenen Haus nach ihm richten. Veränderungen toleriert er nicht, aber es stehen Renovierungen an. Und am schlimmsten, die arme Frau hat schon gesagt, dass es sie anstrengt, zuhause zu sein, sie erholt sich an ihrem Arbeitsplatz.
Nun zur eigentlichen Frage: Was passiert, wenn die Lebensgefährting kurzfristig z.B. aufgrund der Aggressivität, die Beziehung beendet und ihn rauswirft? Mein Bruder sieht die ganze Problematik nicht so eng, geht davon aus, dass das nicht so schnell geht. Wenn sie ihn bei sich aufgenomen hat, wäre sie ähnlich einem Vermieter an Fristen gebunden. Aber ich glaube das nicht, zumal die Frau mir auch leid tut. Sie kann ja schlecht ihr Schlafzimmer oder sogar Haus verlassen. Zudem wird diskutiert, dass sie das Haus bald an ihre Töchter überschreiben möchte, die die finanziellen Mittel für die nötige Sanierung haben, aber natürlich nur zahlen wollen, wenn die Verhältnisse geregelt sind.
Kann mein Vater kurzfristig obdachlos werden? Ohne Diagnose und mit seiner fehlenden Einsicht könnten wir ja noch nicht mal geltend machen, dass ein kranker Mann Zeit braucht, eine geeignete Bleibe bzw. Heimplatz zu finden.

Kommentare

  • Guten Morgen!
    Puh...das ist aber kompliziert.
    Ich würde mich definitiv mit der LG zusammensetzen und nach einer Lösung suchen.
    Andeutungen bringen ja nichts.
    Ich denke der Zustand des Vaters wird sich nicht bessern,eher verschlechtern und vernünftig mit dem Vater reden,wird auch nichts bringen.
    Wenn er tatsächlich an einer Alzheimer Demenz erkrankt ist,sieht er seine Krankheit nicht.
    Er müsste unbedingt einem Neurologen vorgestellt werden,der ihn evtl.auf geeignete Medikamente einstellt.
    Kurzfristig wird die LG ihn sicherlich nicht vor die Türe setzen aber bleibt die Frage ob er noch alleine wohnen kann.
    Vielleicht wäre ein betreutes wohnen etwas für ihn.
    LG Anja
  • Hallo,
    ich muss mich wohl nochmal rechtlich beraten lassen, was den Verbleib im Haus angeht. In jüngerem Alter kommt es ja recht häufig vor, dass Beziehungen in die Brüche gehen und man kurzfristig bei Freunden oder Verwandten unterkommt. Aber da ist man noch flexibel hat, hat nicht so viele Sachen.
    Was den Zeitrahmen angeht fürchte ich, dass es durchaus schnell gehen kann. Die Lebensgefährtin ist schon enttäuscht, dass er mit ihr leben will, ihr aber nicht so weit vertraut um mit ihr nicht seine Probleme, speziell die medizinischen zu besprechen. Für mich wäre das in einer langfristigen Beziehung auch selbstverständlich. Dinge wie eine Patientenverfügung oder ein testament wollte er bisher auch nicht mit mir besprechen.
    Und sie hat auch sehr klar gemacht, dass sie keine Frau ist, die in einer Beziehung verbleibt, wenn es zu Gewalt kommt. Einen Partner, der sie körperlich bedroht, will sie nicht, egal ob eine Krankheit oder anderes dahintersteckt. Und sie wird auch kaum die Beziehung zu einem gewalttätigen Partner beenden, aber ihn bei sich wohnen lassen (geht ja gar nicht, und sie wäre immer noch in Gefahr).
    Leider sind die Wutausbrühe meines Vaters so, dass ich es für möglich halte, dass er handgreiflich wird, wenn auf Schreien und Toben nicht nach seinem Willen reagiert wird.
    Im Zweifelsfall wird sie darauf bestehen, dass mein Bruder oder ich ihn abholen.
  • Ich verstehe die LG,Gewalt oder lautstarkes Pöbeln in einer Beziehung ist natürlich nicht tragbar.Von den anderen Dingen spreche ich jetzt nicht.Andererseits finde ich es sehr traurig dass nun überlegt wird den Vater auszusperren.
    Aber...wie soll er wesentliche Dinge,gerade die medizinischen Probleme mit ihr besprechen,wenn er selber nicht erkennt dass er krank ist?
    Das ist ja das schlimme.Die Erkrankten wissen meistens nicht dass sie krank sind oder wollen ihre Beschwerden nicht wahrhaben.
    Deshalb mein dringender Rat,einen Neurologen aufzusuchen.
    Ich weiß aber auch dass die Erkrankten sich sträuben einen Arzt aufzusuchen weil sie es zum einen nicht nötig sehen oder eine Erkrankung nicht bestätigt haben wollen.
    Ein Dilemma!
    Rechtlich kenne ich mich nicht aus.Aber denke schon dass die LG den Vater vor die Türe setzen kann.
    Einen anderen Rat habe ich nicht.Trotzdem wünsche ich alles Gute!
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