Betreuung Demenz WG

Hallo,

meine Frau ist relativ früh an Alzheimer erkrankt und derzeit mit Anfang der 60iger im mittelschweren Grad. Ich merke aber, dass es immer weniger wird. Da ich jünger bin und noch arbeite, kann ich sie nicht betreuen und halte eine Demenz WG für das beste, da auch die Ehe schon vorher nicht mehr die beste war. Ein Zusammenleben ist aus meiner Sicht nicht möglich.

Daher suche ich den Weg der Demenz-WG, weil ich mich nicht aus der Verantwortung stehlen will, aber auch ein Stück meines Lebens wieder haben möchte ( ich weiß auch, daß Demenz-WG viel Eigenverantwortung und Mitarbeit bedeutet, aber ich finde es menschlicher als Heim ).

Meine Frau sperrt sich komplett dagegen und auch Besuche von Demenz-WG´s haben nicht viel gebracht. Ich brenne doch nichts ab und ich bleibe so lange ich kann ist der beliebteste Satz.

Auch Argumente seitens des Arztes, daß eine Suche nach einer WG jetzt vonnöten sind, da bei "vollem Krankheitsbild" keine WG mehr einen nimmt, fruchten nicht.

Was also tun? Die Frage ist auch, welche Befugnis ich habe, notfalls auch gegen Ihren Willen sie unterzubringen ggf. eben auch nicht die WG. Ich weiß moralisch klingt das jetzt echt fies, aber ich bin am Ende meiner Kräfte und es geht so nicht weiter. Eine Vorsorgevollmacht habe ich oder muß das dann bei kompletter Nichteinsicht über das Gericht laufen?

Kommentare

  • Da deine Frau an Demenz erkrankt ist, kann sie nicht mehr entscheiden, was jetzt das Richtige ist. Für genau den Fall hast du die Vorsorgevollmacht. Da braucht es kein Gericht.

    Suche einen Platz, an dem du sie gut aufgehoben weißt, und wo du gut hinkommst. Denn im Heim bzw WG zu wohnen heißt ja nicht, dass sich der Angehörige nicht mehr kümmern sollte.

    Ich würde dir raten, diskutiere das nicht mit deiner Frau. Dass sie lieber bleiben würde, ist eh klar. Dass sie lieber gesund wäre, ebenso.

    Entscheide, wie du alles am Besten hinbekommst. Ohne schlechtes Gewissen. Das wäre erst dann angebracht, wenn du dich gar nicht mehr nach ihr umschauen würdest.

    Alles Gute!
  • Hallo lieber Fragesteller,
    ganz so einfach erscheint mir die Beantwortung Ihrer Frage nicht. Um Ihre Frau zu einem Umzug in eine Demenz-WG zu bewegen, benötigen Sie ersatzweise (da sie ja nicht freiwillig geht) das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Sie müssen also prüfen, ob das in der Vorsorgevollmacht enthalten ist. Ansonsten brauchen Sie tatsächlich einen Gerichtsbeschluss. Und das ist auch gut so, denn die persönliche Freiheit ist ein hohes Gut und niemand sollte einer Willkür ausgesetzt werden.
    Ansonsten würde ich bei einer Demenz auch nicht mit dem Kranken diskutieren, das zermürbt nur beide Parteien und bringt nichts. Die Kranken verlieren zunehmen die Einsicht in die Folgen ihres Handelns. Und solange Sie noch einigermaßen Zugang zu Ihrer Frau haben, sollten sie den nutzen, um ihr ggf. bei der Eingewöhnung in einem Heim oder eine WG zu helfen. Ihre Frau ist bedauerlicherweise noch sehr jung für diese schlimme Krankheit und da könnte eine WG tatsächlich besser sein als ein Heim, wo die Bewohner oft betagt sind. Haben Sie denn schon eine Wahl getroffen? Hier sollten Sie auch prüfen, wie die WG reagiert, wenn die Demenz einmal das Endstadium erreicht. Sonst müssen Sie ggf. dann noch einmal umziehen und doch noch ein Heim wählen.
    Die Moralfrage brauchen Sie sich nicht zu stellen. Wenn Sie erkennen, dass die Betreuung über Ihre Kräfte geht, dann müssen Sie sich Entlastung suchen.
    Natürlich möchte niemand in eine Pflegeeinrichtung oder eine Demenz-WG. Genauso wenig möchte man gern zum Zahnarzt. Wenn es aber weh tut, dann ist man froh, wenn es ihn gibt. Sagen Sie das, wenn Sie kritisiert werden für ihr Handeln. Ihre Frau hat Ihnen vertraut, indem sie Ihnen eine Vollmacht ausstellte. Ich wünsche Ihnen und Ihrer Frau alles Gute und dass Sie die rechte Wahl treffen und eine gute Unterbringungsmöglichkeit finden!
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