Rechtliche Betreuung

Hallo zusammen,
ich bin ganz neu hier und habe mich registriert, weil meine Mutter (83) seit ca. drei Jahre an Alzheimer erkrankt ist. Mein Vater (86 und schwer herzkrank) hat sich bis vor vier Wochen um sie gekümmert. Er konnte das aber nicht weiter leisten und hat sie nun schweren Herzens in ein Pflegeheim gegeben. Mein Bruder und ich wohnen jeweils eine Autostunde vom Wohnort der Eltern entfernt und können eben nur ab und zu vor Ort sein.
Nun ist die Idee, dass ich die rechtliche Betreuung meiner Mutter übernehme. Bisher regelt mein Vater alles, aber es kann aufgrund seiner Erkrankung sein, dass er ausfällt, weil er entweder ins Krankenhaus muss oder verstirbt. Ich möchte aber die Betreuung nur in diesem Fall übernehmen. Wenn man aber erst dann den Antrag stellt, dann kann es zu lange dauern, da die Gerichte ja auch nicht so schnell arbeiten.
Von daher meine Frage: Weiß jemand von euch, ob man so einen Antrag "vorsorglich" stellen kann? Leider ist es zu spät für eine Betreuungsverfügung, das können wir meine Mutter nicht mehr unterschreiben lassen.

Danke und herzliche Grüße
Hendrika

Kommentare

  • Hallo Hendrika,
    eine "vorsorgliche" Bestellung zum rechtlichen Betreuer gibt es nicht, aber auch wenn
    man zum Betreuer bestellt wurde, heißt das nicht, das der oder die zu betreuende Person nichts mehr zu bestimmen hat. Man muß immer im Sinne des Betreuten handeln. Außerdem gibt es verschiedene Aufgabenkreise, für die man bestellt wird, z.B. Sorge für die Gesundheit, Aufenthaltsbestimmung, Vermögenssorge, Rechts-/Antrags- und Behörenangelegenheiten, Brief- und Fernmeldeverkehr -außer Gerichspost-, Pflegeversicherung und Geltendmachung aller sozialrechtlichen Ansprüchen. Die Anträge mußt du natürlich stellen und unterschreiben, aber dein Vater kann mit deinem Einverständnis alles regeln, ihr müßt es nur absprechen. Du hast sozusagen das letzte Wort.
    Ich hoffe, dir mit diesen Infos etwas geholfen zu haben, ansonsten wende dich an das zuständige Amtsgericht -Betreuungsgericht-, und dort an den zuständigen Rechtspfleger. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man sich dort jederzeit Hilfe holen kann.
    Schönen Gruß, Johanne Weber
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