Einsicht in NK wird verweigert

Hallo, liebe MitleserInnen! Ich habe nur eine kurze Frage. Ich bin der gesetzliche Betreuer meiner Mutter und zahle jeden Monat einen Barbetrag in Höhe von 100,- 133 zu den Heimkosten hinzu. Das Heim verweigert mir aber eine Aufstellung, was mit dem Geld gemacht wurde. Das sei "nicht üblich". Von diesem Geld werden aber auch Dinge wie die Quartalsgebühren, Medikamentenzuzahlungen etc. gezahlt, so daß ich nichtmal bei der Krankenkasse eine Befreiung beantragen kann, weil ich ja nichts nachweisen kann. Ich es rechtens, mir eine Nebenkostenaufstellung zu verweigern? Vielen Dank!

Kommentare

  • Hallo charles,
    Ihre Forderung nach einem Nachweis über die Verwendung des Barbetrages ist vollkommen berechtigt. Wenn Sie Ihrer Mutter ein "Taschengeld" aushändigen, das sie für Schokoriegel, Friseurbesuche oder sonst etwas verwendet, können Sie darüber keinen Nachweis verlangen. Wenn das Heim aber Geld Ihrer Mutter "zu treuen Händen" erhält, um kleinere Dinge zu bezahlen, dann muss es auch einen Nachweis darüber führen. Als Betreuer können Sie Dinge wie die Quartalsgebühren oder die Medikamentenzuzahlungen auch direkt mit dem Arzt bzw. der Apotheke abrechnen. Das ist für Sie zwar etwas aufwändiger, aber dafür haben Sie die entsprechenden Unterlagen in der Hand.
    Lassen Sie sich ruhig auch einmal bei einem Betreuungsverein beraten. In diesen Betreuungsvereinen arbeiten Berufsbetreuer zusammen und sie haben auch einen Beratungsauftrag für ehrenamtliche Betreuer. Betreuungsvereine gibt es in fast jeder Kommune, Sie können sich z.B. bei den Wohlfahrtsverbänden danach erkundigen - oder im Internet mit dem Stichwort "Betreuungsverein".
    Viele Grüße

    Susanna Saxl
    Alzheimer-Telefon
  • Hallo,
    unsere Mutter ist seit November 05 in einem Pflegeheim und benötigt dringend einen Rollstuhl, mit dem sie z.B. in den Speisesaal gefahren werden kann oder damit wir mit ihr auch mal spazieren gehen können. Die Krankenkasse hat die Bewilligung zweimal abgelehnt mit der Begründung, daß so ein Rollstuhl "nur" der Mobilität diene und nicht der Pflege oder Behandlung. Das Pflegeheim hat aber nur kleine faltbare Rollstühle (nur im Haus zu benutzen), die auch nicht immer für alle verfügbar sind und für unsere Mutter auch sehr unbequem, weil z.B. keine Fußstützen vorhanden sind. Ist es nicht so, daß das Heim einen ordentlichen Rollstuhl zur Verfügung stellen muß? Gehört das nicht zur Ausstattung? Unsere Mutter muß nun immer im Bett liegen, das ist doch nicht in Ordnung! Oder muß ich etwa selbst einen Rollstuhl kaufen?
    Kennt sich da jemand in diesen Sachen aus?
    Viele Grüße.
    Elke Normann
  • Grundsätzlich muss die Einrichtung Pflegehilfsmittel - und dazu zählen auch Rollstühle - in ausreichender Anzahl und adäquatem Zustand vorhalten.
    Lediglich individuelle, dem Krankheitsbild und der Behinderung angepaßte Hilfsmittel muss die Krankenkasse bezahlen. Dazu bedarf es aber in der Regel eine spezielle Begründung bei der Verordnung.
    Noch weitere Fragen?
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