Widerspruch gegen niedrige Einstufung

Hallo,

meine Mutter hat einige Schlaganfälle bekommen, außerdem ist sie seit mehreren Jahren demenzkrank und daher pflegebedürftig. Nach ihrem letzten Schlaganfall wurde ein Gutachten vom Krankenhaus erstellt und sie wurde dann in die Pflegestufe 2 eingestuft (vorher ein Jahr lang Stufe 1).

In diesem Jahr erfolgte nun wieder eine Begutachtung, der Gutachter stellte fest, dass sich ihr geistiger Zustand und ihr körperlicher Zustand verschlechtert haben, trotzdem stand am Ende seines Gutachtens, dass sich der Pflegeaufwand vermindert hat!!!!!

Ich hatte sofort Widerspruch gegen diesen Bescheid eingelegt und das Gutachten angefordert.

Nun meine Frage:
Ist es ratsam vor der Begründung meines Widerspruchs einen anderen Gutachter anzufordern oder kann ich für meinen Vater selbst die Begründung schreiben? Er hat den Fehler gemacht, mit seinen Worten die Tätigkeiten zu schreiben, die Zeiten stimmen leider nicht mit den tatsächlich geleisteten Zeiten überein. Z.B. wurde bei dem täglichen Pflegeaufwand vom Gutachter nur der Oberkörper eingetragen, der Pflegeaufwand für den Unterkörper hat er einfach unterschlagen. Das kann doch wohl nicht wahr sein!!! Meine Mutter ist inkontinent und kann sich nicht selbst waschen. Meine Eltern sind 74 und 75 Jahre alt.
Wie gesagt seine Zeiten stimmen hinten und vorne nicht. Es war nur ein kleines Beispiel.
Außerdem ist mein Vater auch seit 3 Jahren krebskrank, aber operiert worden.



Vielen lieben Dank im Voraus für Rückmeldungen.

Petra
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