Pflegestufe abgelehnt, wie nun Pflege bezahlen?

Hallo,

meine Mutter ist an Demenz Typ Alzheimer erkrankt und kann sich nichts mehr selbst zu essen machen,
auch nicht einkaufen.
Ein Antrag auf Pflegestufe wurde vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse abgelehnt mit der
Begründung, sie würde zeitlich noch nicht genug gepflegt. Sie solle in ein betreutes Wohnen für
Demenzkranke.

Sie hat 603 Euro Rente, das betreute Wohnen kostet 950 Euro. Ich bin die Tochter, alleinstehend,
selbst habe zwei Jobs, um meinen Lebensunterhalt zu verdienen und trotzdem werden es nur 700 Euro
Einkommen zum Existieren. Ich kann meine Mutter daher finanziell leider nicht unterstützen. Einen Pfleger
kann sie sich finanziell nicht leisten. Somit hilft die Pflegekasse gar nicht und läßt meine Mutter ganz alleine
in dieser schweren Krankheitsituation. Und das Pflegeheim - meine Mutter möchte mitterweile
gern dahin, weil sie einsam und allein zu Hause ist - doch das Pflegeheim nimmt sie nur mit Geld
bzw. mit Pflegestufe. Da wäre sie mit Essen und seelisch versorgt.

Ich bin schockiert, dass diese Versicherung nicht dann hilft, wenn der Krankheitsfall eingetreten ist,
sondern erst dann,. wenn schon eine gewisse Stundenzahl am Tag gepflegt wird.

Was nun weiter? Wie kann meine Mutter aus dem Teufelskreis entkommen und Hilfe erhalten,
auch wenn sie nicht genug Geld hat, einen Pfleger zu bezahlen um dann eine Pflegestufe zu erhalten?

Darf der Medizinischen Dienst einfach so die Pflegestufe ablehnen OHNE die ärztliche Diagnose zu lesen?

Mir scheint momentan, es ist so: Da, wo Geld ist und der Kranke sich kostenintensive Pflege selbst leisten kann,
da kommt dann noch Geld hinzu, sprich Pflegestufe. Wer kein Geld hat, wird gar nicht gepflegt.
Soll meine Mutter nun hungern? Was sollen wir tun? Wir wissen nicht mehr weiter.

Kann jemand von Euch mit Erfahrungen helfen? Die Krankheit verläuft ziemlich schnell... sollen wir jetzt
in Einspruch gehen und den ganzen Rechtsweg beschreiten und warten und warten?
Überlebt denn meine Mutter diesen ganzen langatmigen Amtsweg-Prozess, wenn nicht schnell geholfen wird?
Sie wiegt nur noch 42 kg bei 1,58 Körpergröße.

Danke für eure Unterstützung
Petra

Kommentare

  • Hallo petram,

    1. Zunächst so schnell wie möglich Widerspruch einlegen!!! Ich hoffe, dass Ihr das noch in der "vorgeschriebenen Zeit" hin bekommt.
    Du kannst unter:
    http://209.85.135.104/search?q=cache:oKICEks_uH0J:www.krankenpflege-ausbildung.net/lerneinheiten/zielgruppen_institutionen_und_rahmenbedingungen_pflegerischer_arbeit/das_deutsche_sozial_und_gesundheitssystem/sozialversicherungen/pflegestufen_der_pflegeversicherung.html Ablehnung Pflegestufe Widerspruch&hl=de&ct=clnk&cd=15&gl=de
    nachschauen und den Widerspruch abfassen.

    2. Der Medizinische Dienst selbst darf keine Einstufung vornehmen - er gibt nur Empfehlungen an die Krankenkasse Deiner Mutter. Diese entscheidet dann.

    3. Offensichtlich ist die Dringlichkeit und der Bedarf an Minuten nicht so deutlich geworden, wie es hätte sein müssen, da für die Pflegestufe 1 z.B. ja nur mindestens 45 Minuten täglich Pflege am Patienten nachgewiesen werden müssen.

    4. Unbedingt sofort das Pflegetagebuch mit den Tabellen ausdrucken, was Du unter:
    http://209.85.129.104/search?q=cache:H7_LbSWqFFwJ:www.pflege-regio-aachen.de.server445-han.de-nserver.de/index.php?id=50 Pflegetagebuch Aachen&hl=de&ct=clnk&cd=1&gl=de&lr=lang_de
    findest.

    5. Sofort beginnen mit der möglichst minutengenauen Auflistung der Pflegezeiten und mindestens 2 Wochen (besser 3-4 Wochen) durchführen.
    Dabei die Hinweise unbedingt beachten:
    http://www.alzheimerforum.de/2/14/1/beisp2.html
    Oft kommen sehr viele Minuten mehr zusammen, als Du vermutest.

    6. Die ausgefüllten Tabellen unbedingt nachreichen zum Widerspruch und dies auch schon ankündigen, dass die Nachreichung der Unterlagen erfolgt.

    7. Wenn es irgend geht, ein Schreiben vom Hausarzt noch dazu organisieren oder zumindest eine Überweisung zum Psychater, der die Demenz bestätigen soll!!!

    8. Wenn Ihr es Euch irgend leisten könnt für die dazwischenliegende Zeit, dann einen Pflegedienst bestellen, der täglich kommt (und wenn es auch nur für eine Grundpflege von 10 Min. sein sollte)
    Ihr habt dann nochmal Pflegefachkräfte "mit im Boot", die die Pflegebedürftigkeit beim Medizinischen Dienst ebenfalls nachweisen können. Wenn die Pflegestufe dann durch ist, bekommt Ihr das Geld ja auch rückwirkend.

    Ich könnte jetzt noch einige Punkte anführen, aber dies sind wohl erst mal die entscheidendsten Tipps.

    Schnelle und gute Entscheidungen und Erfolge
    wünscht Christine
  • Liebe Christine,

    vielen Dank für die schnelle Antwort und die guten Tipps. Ja, zeitlich ist ein Widerspruch noch möglich.
    Ich kümmere mich jetzt darum, diese Dinge zu tun. Danke noch mal, die AOK hat sowas leider überhaupt nicht erzählt...

    Liebe Grüße
    Petra
  • Liebe Petra,

    wichtig zu wissen sind auch folgende zwei Dinge: Es geht bei der Einstufung in eine Pflegstufe nicht nur um die tatsächlich durchgeführte Pflege, sondern in erster Linie um den Pflegebedarf! Das heißt, wenn z.B. eigentlich täglich Hilfe bei der Körperpflege notwendig wäre, diese aber aus Zeit- oder Geldgründen nur dreimal die Woche durchgeführt werden kann, muss bei der Berechnung des Zeitaufwandes durch den MDK trotzdem der eigentlich notwendige tägliche Zeitbedarf berücksichtigt werden.

    Zweitens: Wer Hilfe benötigt, sie selbst nicht finanzieren kann und auch keine Unterstützung von anderer Seite bekommt, hat Anspruch auf Hilfe durch das Sozialamt. Dieses muss notwendige Pflege auch bezahlen, wenn der Pflegebedarf noch nicht für eine Pflegestufe ausreicht. Über das Sozialamt - im Rahmen der "Hilfe zur Pflege" - kann auch die Unterbringung in einem Heim finanziert werden, wenn der Gutachter des MDK bzw. des Gesundheitsamtes feststellt, dass die Notwendigkeit stationärer Pflege besteht. Am besten wenden Sie sich an den Sozialpsychiatrischen Dienst des zuständigen Gesundheitsamtes. Dort arbeiten auch SozialarbeiterInnen, die Ihnen bei der Beantragung von Leistungen zur Seite stehen können.

    Natürlich können Sie sich jederzeit auch ans Alzheimer-Telefon wenden unter 01803 - 17 10 17 oder 030 / 259 37 95-14/-16.

    Viele Grüße
    Susanna Saxl
    DAlzG
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