Alzheimer und Geschäftsfähigkeit

Hallo zusammen, ich habe mich erst vor kurzem entschlossen, mich hier zu Registrieren.
Ich weiss erst seit November das meine Mitter an Alzheimer erkrankt ist. Da wir räumlich weit auseinander gelebt haben konnten wir den Kontakt fast nur per Telefon aufrecht erhalten. Deswegen haben meine Frau und ich gar nicht gemerkt wie es um meine Mutter steht und wie krank die tatsächlich ist. Das sie "schusselig" war und oft falsche Sachen erzählte haben wir ihrem Alter zugeschrieben. Das sie ihren Haushalt immer mehr vernachlässigte und Medikamente nicht mehr einnahm haben wir erst durch meine Patentante erfahren. Wir haben uns dann so gut es ging persönlich um meine Mutter gekümmert und aufgeräumt, Essen im Voraus gekocht u.s.w.
So wie viele andere es hier auch schon berichtet haben.

Mittlerweile ist meine Mutter so krank das sie nicht mehr alleine leben kann und wir sie zu uns nehmen mussten.
Wir machen den plötzlichen Tod meiner Schwester im Dezember 2008 dafür verantwortlich das es auf einmal alles so schnell geht mit dem Krankheitsverlauf. Meine Mutter und meine Schwester lebten zusammen in einem Zweifamilienhaus.
Meine Schwester hatte selber zwei Töchter die jetzt 16 und 21 Jahre alt sind. Ich muss das erwähnen weil das im folgenden Text ganz wichtig wird!!!!
Die ältere der beiden ist sehr gierig wie ich in der Zwichenzeit leider erfahren musste. Sie hat sich als "erbin" bei der Bank in die Sparbücher eintragen lassen was ich Gott sei Dank ändern konnte. Darüber hinaus hat sie sich das Haus von meiner Mutter "SCHENKEN" lassen - Keine vier Wochen nach dem Tot meiner Schwester , also ihrer Mutter. Von Trauer keine Spur, damit hätte ich nie im Leben gerechnet. Meine Mutter war dagegen so geschockt das die Alzheimer krankheit sehr schnell fortschreitet. Meine Nichte ist offiziell als Besitzerin des Hauses beim Amtsgericht im Grundbuch eingetragen und kann sich ein "flottes" Leben leisten sobald meine Mutter nicht mehr Lebt. Danach kann sie mit dem Haus machen was sie will. Clevererweise hat sie eintragen lassen das meine Mutter für Reparaturen aufkommen muss.

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage :

Ist meine Mutter überhaupt noch geschäftsfähig und die Schenkung damit tatsächlich rechtens???
Was passiert wenn meine Mutter in ein Pflegeheim kommt? Wer bezahlt dann alles was durch Rente und Pflegeversicherung nicht gedeckt ist?
Ich habe mich Testweise bei einem Notar von meiner Mutter als "Alleinerbe" eintragen lassen der Notar, der das gemacht hat, hat genausowenig gemerkt das meine Mutter nicht mehr weiss was sie macht wie der, der die Schenkung an meine Nichte ausgestellt hat.
Was muss/kann ich überhaupt machen ????
Vielleicht ist ja hier ein Rechtanwalt mit dabei.

Viele Grüsse an alle die hier mitwirken

Ein Ziehmlich frustierter und von der Verwandtschaft entteuchter

Harald

Kommentare

  • Hallo Harald,

    also, so schwierig dies auch ist, ich würde an Deiner Stelle mir jetzt auch unbedingt Rechtsbeistand holen, da man die Gesetzeslage als Laie nicht 100%ig wissen kann. Es ist vielleicht mit Kosten verbunden, aber erspart Dir vielleicht viele künftige Unannehmlichkeiten und hilft Dir generell sehr.

    Viel Mut dazu wünscht Christine
  • Hallo Harald,
    Christine hat recht Du musst unbedingt mit einem Anwalt sprechen.
    So viel ich als Laie weiß kann im Falle einer Pflege 12 Jahre nach Schenkungen und Überschreibungen auf das Eigentum zurückgegriffen werden. So wurde uns damals beim Sozialamt Auskunft erteilt. (Ist aber schon 10 Jahre her)
    Wer übernimmt den die Betreuung Deiner Mutter? (Bankgeschäfte. Post u.s.w.?)
    Dies musst Du beim Amtsgericht Beantragen. Ein Amtsarzt wird deine Mutter besuchen und die Betreuung befürworten oder ablehnen. Auf alle Fälle musst du dir einen Rechtsbeistand zulegen.
    LG Uschi
  • Hallo Harald,

    es ist besser einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Es gibt in Lüdinghausen einen Fachanwalt für Sozialrecht, er sit spezialisiert auf den Bereich Pflegebedürftigkeit. Sein Name ist Karpinski. Ich selbst habe mal eine Infoveranstaltung von ihm besucht, es war sehr aufschlußreich und informativ.
    Meines Wissens muss eine Schenkung oder Überschreibung innerhalb einer Frist von
    10 Jahren zurückgegeben werden um den Pflegebedürftigen eine ausreichende Pflege zu ermöglichen, dafür muss das Vermögen aufgebraucht werden. Für alles weitere musst du beim Amtsgericht eine Betreuung beantragen das du deine Mutter pflegst und dich auch um ihre anfallenden Bankgeschäfte usw. kümmerst, das ist zwar mit Aufwand verbunden, ist aber nötig. Wichtig ist in dem Falle auch, das du einen Pflegedienst mit ins Boot nimmst und auch die Pflegestufe beantragst. Je mehr du vorlegen kannst um so besser sind deine Chancen.
    Mein Vater, er ist 86 Jahre alt, ist nach dem Tod meiner Mutter im letzten Jahr sofort mit mir zu einem Anwalt und zu Bank gegangen um alles zu regeln für den Betreuungsfall. Ich hoffe das dieser nicht eintritt denn er ist Geistig extrem rege und nimmt noch voll am Leben teil. Doch es ist wichtig so eine Verfügung zu haben falls er ins Krankenhaus muss. Als erstes wird dort danach gefragt habe ich festgestellt.
    Ich wünsche dir für deinen weiteren weg, der sicherlich schwer wird alles gute.
    Trotz dieser Belastung wünsche ich dir und deiner Familie ein ruhiges Weihnachtsfest.
    Gruß Sonnenblume
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