Auswandern trotz Betreuungsverfahren

Hallo,
meine Mutter (aus Malaysia) möchte mit meinem Vater und mir nach Malaysia ziehen. Mein Vater hat Demenz (Pflegestufe 3, schon recht weit fortgeschritten), war aber schon oft da (auch für ein paar Monate), das ist alles kein Problem. Wenn wir nach Deutschland fliegen heißt es auch immer von allen dass er sich ja gut erholt hat, ihm geht es dort auch tatsächlich sehr gut, mindestens so gut wie in Deutschland (auch dank einer sehr lieben Pflegekraft die sich zuvor um meine Großmutter gekümmert haben, zusätzlich kann die ganze Familie mithelfen. In Deutschland sind die wenigen Verwandten doch recht weit gesäht und können nicht immer helfen). Finanziell wäre das sowieso die deutlich bessere Lösung, eine Pflegekraft können wir uns in Deutschland schlichtweg nicht leisten, und unser Haus hier ist leider überhaupt nicht altersgerecht (Schlafzimmer oben, Badewanne und Duschecke ebenfalls und mit sehr hohem Einstieg).

Nur... wie sieht das mit dem Betreuungsgericht aus? Werden die das verstehen? Ist das erlaubt? Dass wir auf die Krankenkasse und die Pflegeversicherung verzichten müssen, ist klar, aber da mein Vater eine Aufenthaltsgenehmigung für Malaysia hat ist er damit abgedeckt (und die Krankenversorgung ist fast kostenlos, inkl. Zahnersatz).

Kommentare

  • Hallo kadajawi,
    wenn für Ihren Vater ein Betreuer bestellt ist, hat er wahrscheinlich auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Und wenn ansonsten alles geregelt ist, so wie Sie das schreiben, und Ihre Mutter ja aus Malaysia stammt, sehe ich keinen Grund, warum das Betreuungsgericht Einwände erheben sollte.
    Natürlich müssen Sie das Betreuungsgericht informieren, es müssen ja auch regelmäßig Angaben über die Vermögensverwaltung gemacht werden usw. Fragen Sie einfach nach, ob es in dieser Hinsicht bestimmte Auflagen gibt.

    Viele Grüße
    Susanna Saxl - Administratorin
  • Vielen Dank. Ja, ich und meine Mutter sind als Betreuer bestellt.

    Ich habe inzwischen mit dem Betreuungsgericht telefoniert, die meinten ich müsste das dem Betreuungsgericht Bescheid geben wenn wir weg ziehen, dann würde das Betreuungsverfahren eingestellt. Am neuem Wohnort (also in Malaysia) müssten wir so ein Betreuungsverfahren wieder anleiern... ich bin mir nicht mal sicher ob es das dort gibt, vermutlich kümmert es niemanden.

    Allerdings meine ich gelesen zu haben dass im Ausland lebende Deutsche auch über ein Berliner Gericht betreut werden können. Das muss ich noch klären inwiefern das geht, oder ob es über Malaysia besser wäre...
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