Ärztliche Meldepflicht von Demenz

Hallo,

guten Tag zusammen.

Ich habe mich angemeldet, da ich mich mit dem Thema Demenz beschäftigen muss und bisher keine Infos zu meiner Frage im "Netz" finden konnte.

Ein Elternteil (85 Jahre) wurde mit Herzproblemen ins Krankenhaus gebracht.

Bei dieser Gelegenheit wurde auch Demenz festgestellt, wofür es seit einiger Zeit (zunehmender Verlust des Kurzzeitgedächtnisses) auch schon Anzeichen gab.

Nunmehr wurde mir eröffnet, dass noch einige Untersuchungen erfolgen sollen, um das Ausmaß der Demenz festzustellen / zu dokumentieren.

Weiterhin wurde mir erklärt, dass dann eine Meldung ans Amtsgericht erfolge (sei wohl Pflicht), das sich dann mit uns in Verbindung setze zwecks Bestimmung eines Bevollmächtigten.

Über solch eine Verpflichtung zur Meldung einer Demenzerkrankung an das Amtsgericht habe ich noch nie etwas gehört.
Auch bei intensiven Recherchen im "Netz" habe ich dazu Nichts finden können.
Eine Meldepflicht habe ich nur in Zusammenhang mit ansteckenden Krankheiten finden können.

Könnt ihr mir dazu etwas sagen?
Gibt es so eine Meldepflicht; habt ihr Quellenangaben dazu?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Gruß
Harald

Kommentare

  • Hallo Harald,

    es tut mir leid, dass es Ihrem Angehörigen nicht gut geht. Nun kommen in der Tat etliche Dinge auf Sie zu, die zu regeln sind.

    Es werden hier ein paar Dinge vermischt, ich versuche mal, die Sache etwas zu entwirren:

    Jeder Arzt hat zunächst mal eine ärztliche Schweigepflicht. Das heißt, eine Diagnose darf gegen den Willen eines Patienten an niemanden heraus gegeben werden.

    Wenn es aber den Anschein hat, dass ein Patient sich selbst oder andere gefährdet, hat das Krankenhaus durchaus die Pflicht, eine Gesetzliche Betreuung anzuregen. Das hängt ursächlich nicht an der Diagnose Demenz, sondern eben an dem Umstand, dass sich jemand ganz offensichtlich nicht mehr um seine Belange kümmern kann.

    Nun heißt es für Sie, heraus zu finden, ob es im besten Falle bereits eine Vorsorgevollmacht gibt, in der eine Person als Bevollmächtigter ausgewiesen ist. Damit wäre dann nämlich die Bestellung eines Gesetzlichen Betreuers hinfällig. Sollte es keine Vorsorgevollmacht geben, wäre zu überlegen, ob man nicht noch auf die Schnelle eine unterschreiben lässt.

    Sollte dies nicht möglich sein, wird der amtliche Weg beschritten: Nach der Anregung einer Gesetzlichen Betreuung, in diesem Falle durch das Krankenhaus, hat ein Richter am Amtsgericht hat zu entscheiden, ob für den Betreffenden eine Gesetzliche Betreuung eingerichtet werden soll. Dieser wird sich auf ein noch zu erstellendes Gutachten eines Arztes stützen. Dieser Untersuchungstermin wird schriftlich angekündigt und der Gutachter unterhält sich eine Weile mit der Person und fertigt auf Grund seines Eindruckes ein Gutachten an.Dann wird vom Amtsgericht eine Person bestimmt, die die Gesetzliche Betreuung übernimmt. Das kann ein ehrenamtlicher Betreuer sein, ein selbständiger Berufsbetreuer oder ein Betreuer eines Betreuungsvereines, z.B. von Caritas oder Diakonie.

    Dabei darf eine gesetzliche Betreuung keineswegs mit einer Betreuung im herkömmlichen Sinne verwechselt werden. Hier wird der Hilfsbedürftige nicht betüddelt und bespaßt, sondern es geht ausschließlich um die Regelung von z.B. rechtlichen, finanziellen, gesundheitlichen Fragen, je nach dem, auf welche Gebiete sich die Gesetzliche Betreuung erstreckt. Hier haben Sie als Angehöriger dann keinen Zugriff mehr auf Finanzen und nur ein sehr begrenztes Mitspracherecht.

    Falls Sie selbst die Gesetzliche Betreuung übernehmen wollen, gehen Sie schnellstens zum Amtsgericht und erfragen Sie den zuständigen Richter. In aller Regel ist man dort froh, wenn ein Angehöriger diese Arbeit übernimmt.

    Das oben geschriebene gilt, wie schon gesagt, alles nur in dem Fall, dass keine Vorsorgevollmacht, die der Betroffene unterschrieben hat, existiert.

    Ich hoffe, Ihnen sind die Zusammenhänge nun etwas klarer geworden. Wäre schön, wenn Sie sich wieder melden würden, wie die Geschichte weiter geht.

    Alles Gute für Sie und Ihre Angehörigen,

    Lola
  • Hallo Lola,

    danke für die Infos.

    Aber wieso hast Du den Eindruck, dass hier ein paar Dinge vermischt wurden?

    Fast alles, was Du beschrieben hast, konnte ich so im "Netz" recherchieren.
    Lediglich zu dem Punkt, ob ein Krankenhaus eine gesetzliche Pflicht hat, eine gesetzliche Betreuung zu veranlassen, dazu konnte ich nichts Verbindliches finden.

    Es geht um meinen Vater.
    Dass er in der letzten Zeit zunehmend vergesslicher wird, ist mir durchaus schon aufgefallen.
    Zudem ist er schwerhörig und weigert sich aber, ein Hörgerät zu tragen.
    Das erschwert die Kommunikation auch etwas.

    Abgesehen von seinen aktuellen Herzbeschwerden und seiner Vergesslichkeit/Schwerhörigkeit ist er aber noch durchaus körperlich in einer guten Konstitution. Dies wurde mir von der zuständigen Ärztin im Krankenhaus so mitgeteilt.

    Ansonsten scheint es eine Demenz im Anfangsstadium zu sein.
    Man kann sich mit ihm noch ganz normal unterhalten.

    Von daher dürfte es auch grundsätzlich kein Problem sein, kurzfristig eine Vorsorgevollmacht, die noch nicht existiert, zu erstellen.

    Vom Krankenhaus wurde mir auch gesagt, dass das Amtsgericht daran interessiert ist, dass ein Verwandter Bevollmächtigter wird.
    Das könnte ich dann sein.

    Ferner wurde mir mitgeteilt, dass jetzt noch Untersuchungen gemacht werden, um die Demenz zu belegen, da man die Meldung ans Amtsgericht ja belegen müsse.
    Also erstellt das Krankenhaus doch jetzt offensichtlich schon ein Gutachten.

    Warum müsste dann später noch ein Gutachten vom Amtsgericht in Auftrag gegeben werden?

    Nach dem, was Du geschrieben hast, stellt sich für mich jetzt primär die Frage, ob es dringend ratsam ist, jetzt noch kurzfristig eine Vorsorgevollmacht zu erstellen, um einen Wust von Formalien und Rennerei zu vermeiden, die sich dann ggf. ergeben, wenn das Amtsgericht eingeschaltet ist und aktiv wird - wie Du schreibst "der amtliche Weg beschritten wird" -.

    Oder ist es auch eine Option, den "amtlichen Weg" abzuwarten und dann mich als Bevollmächtigten einsetzen zu lassen?

    Gruß
    Harald
  • Hallo Lola, hallo Harald,

    ich verstehe nicht ganz??

    Mir wurde vom Notar gesagt, eine notariell erstellte Vorsorge- und Generalvollmacht ist vollkommen ausreichend. Mit dieser kann man alles regeln und vermeidet somit einen amtlichen Betreuer bzw. Behördengänge. Man kann darin auch die Patientenverfügung mit aufnehmen lassen.

    Diese Vollmacht kann man an Ehepartner, Kinder oder eine Wunschperson geben.

    Damit bekommt man Arztauskunft, hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht, kann die Wohnung kündigen und auflösen, kann das Vermögen verwalten etc. Eben alles, was der Demente nicht mehr kann und zu seinem Wohl notwendig ist. Dabei handelt es sich um eine Vertrauenssache und sollte von dem noch geschäftsfähigen Kranken an eine Person seiner Wahl übertragen werden. Die Vollmacht gilt erst dann, wenn der Kranke seine Dinge nicht mehr selbst regeln kann.

    Kostet incl. aller Nebenkosten so um die 350 Euro.

    Von dem anderen Weg über eine Meldepflicht habe ich in einem solchen Frühstadium noch nie etwas gehört. Die Ärzte haben doch Schweigepflicht.

    Alles Gute und viele Grüße

    Annabell
  • Hallo Harald,

    ich meine, dass hier eine "Meldepflicht bei Demenz", die es natürlich nicht gibt, mit einer "Anregung einer Gesetzlichen Betreuung" vermischt wurde. Das wollte ich auseinander klauben.

    Kannst du bitte genauer berichten, wer da im Krankenhaus meint, eine Gesetzliche Betreuung anregen zu müssen?

    Leider kann ich dir nicht sagen, ob das Krankenhaus bzw. ein Arzt tatsächlich irgendeine Pflicht hat, eine Gesetzliche Betreuung anzuregen. Da müsste ich mich erst schlau machen. Aus dem Bauch heraus denke ich, dass es eine Ermessenssache ist. Meines Wissens ist es so, dass absolut JEDER das Recht hat, eine Gesetzliche Betreuung anzuregen, wen ihm ein Notfall auffällt. Warum ist denn der Arzt so emsig? Hat er das Gefühl, dass sich niemand kümmert? Das kannst du ja leicht entkräften, wenn du ihm glaubhaft machen kannst, dass du dich sehr wohl um deinen Vater kümmerst. Ich finde, die sind da schon etwas übereifrig. Versuche doch, auf den Betreffenden einzuwirken, dass er das unterlässt.

    Eine Vorsorgevollmacht kann, muss aber nicht beim Notar gemacht werden. Ich würde an deiner Stelle versuchen,den amtlichen Weg zu vermeiden. Lass deinen Vater eine Vorsorgevollmacht unterschreiben und gut ist es! Vermutlich würde ich selbst dem Krankenhaus gegenüber behaupten, dass es diese bereits seit Jahren gäbe. Wie wollen die dir denn das Gegenteil beweisen? Ein Recht, diese zu sehen, haben die erst mal nicht. Im Notfall kannst du sie halt grade nicht finden.

    Das ist jetzt aber meine ganz persönliche Sichtweise, dich zu gar nichts anstiften will.....

    Schöne Grüße,

    Lola

    Liebe Annabell, du hast natürlich in allem absolut Recht!
  • Hallo Lola,

    der Notar hat mir gesagt, dass nur eine notarielle Vorsorge- und Generalvollmacht vor den Behörden schützt. Weißt Du da mehr und wir haben unser Geld für den Notar umsonst ausgegeben?

    Hallo Harald, ich sehe es wie Lola. Ich würde mich vor so einem übereifrigen Krankenhausmitarbeiter nicht einschüchtern lassen. Sage es denen mit Nachdruck, dass Du Dich um Deinen Vater kümmerst. Dein Vater kann das doch bestätigen oder erzählt er wie viele Demente bereits 'Märchen'? Dann kann die Feststellung seiner Demenz nur gut sein. Aber vorher unbedingt die Vollmacht unterschreiben lassen. Der Notar muß bestätigen, dass er weiß, was er tut. Dann ist sie gültig. Auch ich würde den amtlichen Weg vermeiden. Ist nur unnötiger Stress. Hat zwar seine Berechtigung, wenn sich keiner kümmert. Aber das ist ja bei Euch nicht so.

    Viele Grüße und viel Erfolg

    Annabell
  • Liebe Annabell,

    ich war sofort nach der Diagnosestellung bei einer Anwältin. Dort habe ich mich ausführlich beraten lassen. Eine nicht notariell erstellte Vorsorgevollmacht ist genau so gültig. Der Vorteil dabei ist lediglich, dass die Vollmacht auch beim Notar hinterlegt werden und dann wirklich nur bei Bedarf genutzt werden kann. Insofern hättest du dir das Geld dafür nach meiner Meinung wirklich sparen können ;) Bei einer zu Hause erstellten Vorsorgevollmacht ist die Frage der Datierung recht flexibel, wenn ihr versteht, was ich meine....

    Hallo Harald,

    lebt dein Vater alleine? Oder lebt er mit jemand anderem zusammen? Eine Gesetzliche Betreuung ist nämlich immer absolut nachrangig. Wenn es andere Möglichkeiten gibt, dass der Betroffene seine Dinge geregelt bekommt, gibt es keinen Anlass, diese anzuregen.

    Es kann sein, dass dem Richter der Arztbericht aus dem Krankenhaus nicht ausreicht. Dann gibt er noch ein extra Gutachten in Auftrag, das seine Entscheidung erleichtern soll. Das habe ich bereit mehrfach live in meinem Beruf miterlebt. Der Gutachter kommt dabei gerne in den Haushalt des Betroffenen. Das kann man zulassen, man muss es aber nicht. Dann muss das Gespräch außerhalb des Haushaltes, z.B. im Amtsgericht stattfinden.

    Es macht viel Sinn, die Installation einer Gesetzlichen Betreuung, auch wenn du der Betreuer werden sollst, zu verhindern, da du dir sehr viel Bürokratie ersparst. Du musst dann eine Rechnungslegung betreiben, mit der du jeden ausgegebenen Euro zu belegen hast usw. Das wünscht sich vermutlich niemand.

    Wenn dein Vater wieder aus dem Krankenaus heraus ist, solltest du mit ihm zur Bank gehen, damit er dir eine Vollmacht über seine Konten erteilt. Die Banken machen nämlich oft Probleme und akzeptieren die Vorsorgevollmacht alleine nicht.

    Schöne Grüße,

    Lola
  • Hallo Lola,

    da ich verunsichert war, habe ich bei Wikipedia nachgelesen und ein Auszug davon ist hier angefügt:

    Bei der Errichtung in der Form notarieller Beurkundung (§ 128 BGB) berät der Notar über die Rechtswirkungen und den Inhalt der Vorsorgevollmacht und nimmt eine amtliche Dokumentation der Identität des Vollmachtgebers vor. Ferner schützt er vor einer inhaltlich fehlerhaften, ungenauen und/oder unzweckmäßigen Abfassung der Vollmacht.

    Notare sind zwar nicht zur Prüfung der Geschäftsfähigkeit verpflichtet, sollen aber nach § 11 Beurkundungsgesetz Zweifel an der Geschäftsfähigkeit in der Urkunde vermerken. Das führt dazu, dass bei einer notariellen Vorsorgevollmacht in der Praxis öfters geglaubt wird, dass der Vollmachtgeber geschäftsfähig war. Hat das Betreuungsgericht Zweifel an der Rechtswirksamkeit der Vollmacht, kann es einen Betreuer einsetzen. Auch ein ärztliches Attest, in dem die Fähigkeit zur freien Willensbildung bescheinigt wird, kann in Zweifelsfällen die Glaubwürdigkeit der Vollmacht allenfalls leicht erhöhen, jedoch letztlich das Betreuungsgericht nicht dazu zwingen, von der Anordnung einer Betreuung abzusehen.

    Sofern die Vollmacht auch zu Grundstücksgeschäften tauglich sein soll, ist die notarielle Beurkundung gesetzlich erforderlich. Bei notariell beurkundeten Vorsorgevollmachten können später vom Notar weitere Ausfertigungen erteilt werden (d.h. Kopien des Originals, die das Original im Rechtsverkehr vertreten). Dies ist bei anderen Formen der Errichtung einer Vorsorgevollmacht nicht möglich, denn wenn hier das Original verlorengeht oder vernichtet wird und der Vollmachtgeber zwischenzeitlich seine Geschäftsfähigkeit verloren hat, kann im Rechtsverkehr das Bestehen der Vorsorgevollmacht nicht mehr nachgewiesen werden (selbst eine beglaubigte Fotokopie des Originals genügen nicht).

    ..denke, wenn der Notar die Geschäftsfähigkeit bestätigt, ist es in solchen Fällen besser. Bei einfachen Sachen reicht wahrscheinlich eine einfache Vollmacht aus dem Schreibwarenladen. Aber was ist schon einfach.

    Viele Grüße

    Annabell
  • Liebe Annabell,

    ich denke, da weiß Wikipedia besser Bescheid als ich ;)

    Sicher ist es besser und sicherer, eine notarielle Vollmacht zu machen. Das kam aber für mich aber nicht in Frage, da dem Prozedere beim Notar nicht vertraute.

    Mir war die "selbstgestrickte", die ich mir allerdings von der Anwältin habe aufsetzten lassen, lieber, da wir sie quasi bereits in gesunden Tagen verfasst haben.....

    Dass man die für Grundstücksgeschäfte nicht verwenden darf, ist mir neu. Hoffe aber, keine solchen tätigen zu müssen.

    Liebe Grüße,

    Lola
  • Hallo Harald,

    über eine "Meldepflicht" im Frühstadium einer Demenz ist auch mir nichts bekannt -
    sicher erfolgen entsprechende Hinweise z.B. über Sozialdienste im KKH wenn absehbar ist, dass der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, sich um seine Belange hinreichend zu kümmern - aber auch hier steht ansich die Kontaktaufnahme mit den Angehörigen an erster Stelle.

    Nach Diagnosestellung der Denenz bei meiner Mutter habe ich auf Anraten des Sozialdienstes im KKH
    eine Vorsorgevollmacht ( möglichst frühzeitig alle Bereiche - Aufenthalt, Finanzen, Gesundheitsbelange und Betreuung regeln/in der Vollmacht berücksichtigen, Vordrucke dazu gibt es z.B. auch vom Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz als "download" oder im städtischen Bürgerbüros in broschierter Form kostenfrei -
    hxxp://www.bmjv.de/DE/Buerger/gesellschaft/Patientenverfuegung/patientenverfuegung_node.html )

    durch meine Mutter am Ortsgericht unterschreiben lassen und die Unterschrift durch das Ortsgericht beglaubigen lassen ( das Ganze kostet lediglich um die 20 Euro ).
    Allein eine Patientenverfügung ist nach diagnostizierter Demenz nicht mehr möglich

    Gleichermaßen ist es sinnvoll, die Kontovollmachten bei Banken zu klären - die erkennen zwar grundsätzlich die beglaubigten Vorsorgevollmacht an, prüfen aber dennoch hausintern - das kostet Zeit und Geld und kann im Vorfeld durch Einrichtung von Kontovollmachten geklärt werden.

    Nach Information durch den Sozialdienst der neurologischen Fachklinik in der meine Mutter untersucht wurde, reicht die Vorsorgevollmacht - in der auch das Thema Betreuung mitbehandelt wird - zunächst aus.
    Eine erforderliche gesetzlich bestimmte Betreuung kann man eigentlich auf sich zukommen lassen - falls dies einmal erforderlich ist, wird zunächst der in der Vorsorgevollmacht Benannte und Bevorzugte als Betreuerr der ersten Wahl kontaktiert - gleichermaßen können auch Personen ausgeschlossen werden ...

    Bis heute habe ich alle erforderlichen Angelegenheiten ( Einsichtnahme bei ärztlichen Untersuchungen, Abschluß und Storno von Rechtsgeschäften - z.B. Abonnements etc, Krankenhausaufenthalte u.s.w.) ohne Probleme mit der (beglaubigten) Vorsorgevollmacht regeln können.

    Alles Gute für Sie und Ihre Angehörigen

    Thomas1966
  • Hallo zusammen,

    ich danke Euch Allen für die Infos.

    Die Sache scheint mir hier aber jetzt etwas auszuufern.

    Mir war lediglich eine "Meldepflicht" im Frühstadium einer möglichen Demenz - wie es auch Thomas beschrieb nichts bekannt.

    Ansonsten habe ich mich durchaus auch schon intensiver mit dem Thema beschäftigt.
    Schon vor Jahren - als mein Vater die "80" erreicht hatte - habe ich mich mal intensiver mit dem Thema beschäftigt; sozusagen für den Fall der Fälle.
    U. a. habe ich mir Unterlagen von verschiedenen Institutionen und Bundesministerien besorgt - auch Vorlagen -.
    Habe es dann aber erstmal nicht weiterverfolgt.

    Im Prinzip sehe ich es jetzt ähnlich wie Thomas.

    Warum eine junge Ärztin im Krankenhaus so "emsig" war und in einem - von mehreren Gesprächen - auch eine anstehende Weitermeldung ans Amtsgericht thematisiert hat ist mir unklar.

    Nach meinen bisherigen Informationen besteht nur dann Bedarf zu einer gesetzlichen Betreuung, wenn keine Unterstützung oder organisatorische Hilfe durch andere Personen zu regeln ist.

    Die gesetzliche Betreuung unterliegt dann im Unterschied zur Vollmacht einer stärkeren amtlichen Kontrolle und Aufsicht.

    Ich denke mal, gesetzliche Betreuung ist wohl eher der Weg bei alleinstehenden Menschen, die keine gesicherte Hilfe mehr haben bzw. speziell alten Menschen, die in sozialen Einrichtungen leben.

    Mein Vater lebt in absolut "geordneten Verhältnissen".
    Er ist seit fast 60 Jahren verheiratet und lebt mit seiner Ehefrau im eigenen Heim.
    Haus und großen Garten versorgt er nach wie vor selbst.
    Meine Schwester lebt in unmittelbarer Nachbarschaft und ich wohne im selben Ort.

    Von daher ist das Ansinnen der Ärztin - wie erwähnt - nicht nachvollziehbar.
    Das werde ich aber noch mal thematisieren.

    Eine Bankvollmacht existiert.
    Was noch nicht existiert sind eine Vollmacht und/oder Patientenverfügung.

    Ob jetzt Wikipedia eine geeignete/gesicherte Informationsquelle ist, erscheint mir eher fragwürdig.
    Das klingt doch sehr nach einer "Werbebotschaft" einer Kanzlei.

    Meine Infos decken sich mit denen von Lola und Thomas:
    Eine Vollmacht bedarf keiner notariellen Beurkundung, aber zur besseren Anerkennung im Rechtsleben empfiehlt sie sich.
    Gegen eine geringe Gebühr kann eine Vollmacht auch bei der zuständigen Behörde öffentlich beglaubigt werden. Damit wird nur bestätigt, dass die Unterschrift auf dem Dokument tatsächlich vom Vollmachtgeber stammt.

    Ich denke, ich werde jetzt kurzfristig den Weg von Thomas gehen, eine Vorsorgevollmacht erstellen und diese beim zuständigen Amtsgericht öffentlich beglaubigen lassen.

    Ansonsten stimmen wir in der Familie ab, was zu tun ist.
    Hier gibt es auch keine Dissonanzen in der Familie.
    Eben eine "stinknormale", bürgerliche Familie.

    Gruß
    Harald
  • Hallo Harald,

    eine "Meldepflicht" gibt es, wenn freiheitsentziehende Maßnahmen erfolgen, m. W. ist das aberunabhängig von einer Demenz, wird allerdings bei dieser Krankheit öfter vorkommen, um z. B. das Weglaufen des Patienten zu verhindern. Freiheitsentziehende Maßnahmen sind Bettgitter, fixieren im Bett oder Rollstuhl o. ä., hier muss ein Richter prüfen, ob dies wirklich erforderlich ist, die Zustimmung eines Bevollmächtigen reicht hierfür nicht aus. Ich weiß natürlich nicht, ob dies in eurem Fall das Thema war.
    Viele Grüße
    Christel
  • Hallo Harald,

    für mich sind die vielfältigen Informationen sehr hilfreich. Ich empfinde es als sehr gut, dass viele verschiedene Menschen, je nach Ihrer eigenen Erfahrung, Beiträge einstellen und Tipps geben. Nicht umsonst gibt es auch viele stille Leser, die von dieser Informationsvielfalt profitieren.

    Bei dem Wort 'ausufern' bin ich erschrocken. Es ging mir am Anfang auch so. Viele Sachen wollte ich garnicht wissen. Es hat mich förmlich erschlagen. Mein Mann hat FTD. Viele Angehörige mit FTD-Kranken berichten das Gleiche. Es ist eine sehr schwierige Demenzform und die Wahrnehmung der Kranken ist gestört.

    Eine Bekannte erzählte mir von einem ihrer täglichen Besuche bei Ihrer Mutter. Sie mußte kurz das Krankenzimmer verlassen und als sie nach 5 Minuten wieder zurück kam, wußte ihre Mutter nichts mehr von dem vorausgegangen Besuch und beschwerte sich, weil die Tochter so selten vorbei kommt!? Das ist eines der Ausmaße von Demenz. Mein Mann beschwerte sich bei seiner Betreuerin, er wäre zum Grillen in der Familie nicht eingeladen gewesen. Er saß aber mit am Tisch, hat sich das Gegrillte schmecken lassen. Hier hat sein Gehirn ihm wieder mal einen Aussetzer beschert. Gott-sei-Dank eine geschulte Person, die ihm zwar nicht widersprach, aber ihm das nicht abnahm.

    Da die Kranken vom Wahrheitsgehalt überzeugt sind, erzählen sie es auch überzeugend und Unwissende glauben es vielleicht auch. So entstehen Verwirrungen.

    Bei einer Familienkonferenz von der betreuenden Neurologin einberufen, wurden uns viele Verhaltensregeln mitgegeben. Eine davon ist: Reden, reden, aufklären, reden....! ..und zwar die Angehörigen bzw. die gerade mit dem Kranken zu tun haben. Das ist keine leichte Aufgabe und sehr mühsam. Aber im Laufe der Erkrankung ist jedem Beteiligten klar geworden, was der Kranke so von sich gibt, ist lediglich das, was in seinem kranken Gehirn existiert.

    Ich kenne weder Sie, noch Ihren Vater oder die junge Ärztin. Ich wollte Ihnen mit dem Tipp 'Märchen' nur eine der vielen Möglichkeiten aufzeigen. Bei dieser Krankheit gibt es so viele Facetten und man wird immer wieder überrascht. Manchmal sind die Unterstellungen der Kranken auch für uns Gesunde nicht nachzuvollziehen und sehr verletzend.

    Ich freue mich für Sie, dass Ihr Vater noch gut alleine klar kommt und bei ihm die Demenz noch nicht so weit fortgeschritten ist. Ich wünsche Ihnen weiterhin einen guten Zusammenhalt in Ihrer Familie. Der ist bei dementen Angehörigen Gold wert.

    ...und ich wünsche mir weiterhin viele Forumsschreiberinnen und Forumsschreiber, die mit Ihren Beiträge viel Klarheit bringen und so können wir uns gegenseitig bei dem schweren Schicksal unterstützen.

    Viele Grüße und alles Gute

    Annabell
  • Hallo Harald,

    dein Beitag ist für mich gut nachvollziehbar bis auf den Satz:

    "Die Sache scheint mir hier aber jetzt etwas auszuufern."

    Dieser hat auch mich erschreckt und ich kann nicht ganz verstehen, wie du das meinst.

    Fühlst du dich von den vielen Beiträgen erschlagen? Ich denke, du hast ziemlich Glück, dass sich so viele Teilnehmer gefuden haben und dir ihre Erfahrungen mitgeteilt haben. Das ist in diesem Forum nicht immer der Fall. Oft haben Fragende schon monatelang überhaupt keine Antwort bekommen.

    Auch mußt du dich in keinem Fall für irgendetwas rechtfertigen. Wie und wo deine Eltern leben ist alleine deren Sache.

    Alles Gute,

    Lola
  • Allgemein zum Thema Vollmacht!

    Folgender mir bekannter Fall:

    Eine ältere Dame im Pflegeheim, Mann schon verstorben, besitzt ein Zweifamilienhaus. Ihre Wohnung steht leer, die Mieter der 2. Wohnung sind ausgezogen.

    Jeden Monat verlangt das Heim/Amt Geld, den gesetzlichen Anteil von den Kindern. Das Haus kann wegen einer nicht anerkannten Vollmacht nicht verkauft werden und Mieter sind auch nicht zu finden, weil das Haus nach Ableben verkauft werden soll. Das unbewohnte Haus verliert Monat für Monat an Wert. Die Kinder zahlen, obwohl aus dem Haus eine monatliche Miete oder ein Verkaufserlös zu erzielen wäre. - Bei entsprechender Vollmacht!

    Die Kinder müssen sich nun mit den Behörden auseinandersetzen.
  • Hallo zusammen,

    nochmals vielen Dank für die vielen Infos.

    Ich wollte hier Niemandem "vor den Kopf stoßen".

    Vielleicht war man Eingangs-Post auch etwas zu unklar.

    Mir ging es um diesen speziellen Punkt:

    Über solch eine Verpflichtung zur Meldung einer Demenzerkrankung an das Amtsgericht habe ich noch nie etwas gehört.
    Auch bei intensiven Recherchen im "Netz" habe ich dazu Nichts finden können.
    Eine Meldepflicht habe ich nur in Zusammenhang mit ansteckenden Krankheiten finden können.

    Könnt ihr mir dazu etwas sagen?
    Gibt es so eine Meldepflicht; habt ihr Quellenangaben dazu?

    Und mit meinem Satz

    Die Sache scheint mir hier aber jetzt etwas auszuufern.

    wollte ich lediglich zum Ausdruck bringen, dass es mir nicht um die Beschreibung sämtlicher Demenz-Problematiken ging, sondern um diesen speziellen Punkt.

    Das war jetzt keinesfalls irgendwie abwertend gemeint.

    Gruß
    Harald
  • Hallo zusammen,

    es ist ja eine rege Diskussion bei diesem Thema entstanden, ich will dazu nur folgendes schreiben: ich habe von meinem Mann eine Generallvollmacht mit einem Stempel vom Hausarzt. Ich habe damit noch nirgendwo Probleme gehabt, wurde überall anerkannt. Kosten 0, die Banken brauchen eine aus ihrem Haus, bei Immobiliengeschäften gilt die nicht. Meldepflicht der Krankenhäuser ist Quatsch, nur für irgendwelche Statistiken, aber ohne Namen zu nennen. Die Patientenverfügung haben wir nicht, leider versäumt, jetzt geht es nicht mehr, wäre aber seeehr wichtig.

    Liebe Grüsse an alle und viel Kraft

    Katharina
  • Hallo liebe Forenmitglieder,

    nur ein kleiner Hinweis zum Thema "Immobilien".
    Wenn keine Vollmacht vorhanden ist, die einen Immobilienverkauf und ähnliches abdeckt, bleibt nur der Gang zum Betreuungsgericht. Das Gericht kann - nur speziell für diesen Vorgang - einen Betreuer bestellen, der das Ganze abwickelt und dann sein Amt wieder abgibt.

    Viele Grüße
    Susanna Saxl
    Admin
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