Hallo ich brauche rat

ich habe meine oma und möchte sie in meiner nachbarschaft haben da sie mit der pflegestufe 1 damit ich\wir sie beteuen können
kann man kaution und umzugskosten beantragen wenn ja wo?
danke

Kommentare

  • Hallo Hanni,

    wenn deine Oma nur eine kleine Rente und kaum Ersparnisse hat, ist möglicherweise ein Anspruch auf Sozialhilfe vorhanden. Wenn durch den Umzug höhere Kosten für das Sozialamt vermieden werden, weil dann zum Beispiel keine umfangreiche häusliche Pflege oder keine Heimunterbringung notwendig wird, würden sie die Umzugskosten vielleicht übernehmen. Das ist aber wahrscheinlich nicht ganz leicht durchzusetzen und auf jeden Fall solltest du dir Unterstützung bei einer Sozialhilfe-Beratungsstelle holen.

    Viele Grüße
    Susanna Saxl
  • auch ich könnte ein paar Ratschläge gebrauchen. Meine Schwiegermutter ist 83 und war bis jetzt noch vollständig in der Lage, für sich selbst zu sorgen. Sie hatte keine Pflegestufe und kam auch ganz allein mit ihrem Haushalt zurecht.
    Nach einem Treppensturz vor ca. 4 Wochen begannen bei ihr Phasen, in denen sie Dinge und Personen sah,die nicht da waren. Die Situation hat sich so weit verschlechtert, dass sie immer wieder erlebte, dass ihren Familienangehörigen schlimme Dinge passierten.
    Da meine Schwiegermutter nicht bei uns sondern im Nachbarort lebt und ich immer noch berufstätig bin,hatte die Nachbarin die Aufgabe übernommen, ab und zu nach ihr zu schauen.
    Ihre Verwirrtheit hat sich soweit gesteigert, dass sie nachts das Haus verlässt, um ihren Sohn zu beschützen,dabei war sie sogar schon mit hohen Geldbeträgen, bzw mit einem Messer unterwegs.
    Ihre Hausärztin hat sie in eine psychatrische Klinik zur Beobachtung eingewiesen.
    Wir befürchten, dass sie nach Entlassung aus der Klinik nicht mehr allein leben kann, sondern so schnell wie möglich in ein Pflegeheim kommen muss, wo sie unter ständiger Kontrolle sein kann.
    Wie kann ich einen Antrag auf Pflegeleistngen beschleunigen, denn so herausragend ist das finanzielle Polster meiner Schwiegermutter nicht und auch wir sind nicht wirklich reich?

    (Beitrag nachträglich am 31., März. 2011 von saxl editiert)
  • Hallo Doroviolet,
    für die Zahlungen aus der Pflegestufe ist der Zeitpunkt der Antragstellung bei der Krankenkasse maßgeblich (und nicht der Begutachtungszeitpunkt).
    Bei meinem Mann habe ich, sobald ich den Heimplatz sicher hatte, den Antrag bei der Krankenkasse gestellt und der MDK hat sich meinen Mann dann im Heim angeschaut und dort eingestuft. Das ist mittlerweile sechs Wochen her und der Bescheid (mündlich wurde Pflegestufe 3 genannt) ist noch nicht da, aber es wird rückwirkend gezahlt.
    Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob Du als Schwiegertochter "einfach so" den Antrag stellen kannst oder ob Du bzw. Dein Mann als ihr Sohn dafür Bevollmächtigter aus einer Vorsorgevollmacht sein muss bzw., falls die nicht vorhanden ist, ob du bzw. Dein Mann vom Gericht als Betreuer für Deine Schwiegermutter eingesetzt sein musst.
    Falls Ihr nicht Bevollmächtigter oder Betreuer seid: Ich würde pragmatisch einfach mal bei ihrer Krankenkasse nachfragen, unter welchen Voraussetzungen Du bzw. Dein Mann den Antrag stellen kannst.

    Viele Grüße
    Gertrud
  • Wir haben schon vor langer Zeit eine Vorsorgevollmacht erstellt und sind beide als Bevollmächtigte eingetragen und auch der Bruder meines Mannes, aber am Ende wird alles an mir hängenbleiben, da mein Schwager mit seiner Familie weiter wegwohnt und die seit langen nur noch Sonntagsnachmittagsgäste waren.
    Danke für die Auskunft.
  • Hallo Einfach_Hanni,

    man kann bei der Pflegekasse die Übernahme der Umzugskosten beantragen (die Oma hat ja eine Pflegestufe) Voraussetzung ist: dass eine Wohnumfeldverbesserung vorliegt.(z.B. behindertengerecht).
    Viele Grüße
    Petra
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