Betreuung von Angehörigen

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Kommentare

  • Hallo ihr Lieben.
    Erst mal echt vielen Dank für Eure Hilfe.
    Ich kann leider nichts gutes Berichten,außer das ich heute 'ein' unangemeldete Besuch der Betreuungselle bekam und der Mann hat mir echt jetzt alle Hoffnungen auf einen gemeinsamen Leben mit meinen Mann genommen..
    Als erstens befragte er meine Mann,was für Datum hätten wir heute,wie viele Tage seit Silvester vergangen sind und ob er vor kurzen bei irgend welchen Notar war..
    Bevor mein Mann überhaupt versucht hat zum Antworten,hat er weiter gefragt und irgend was geschrieben.Dann sagte er mir,er wäre da weil gegen mich entschiedene Gründe vorliegen würden.
    Als erste,Verwahrlosung,Bereicherung und Zweifel an 100% Pflege meines Mannes.
    Na gut.Verwahrlosung war gleich abgehackt(meine WG ist immer sauber so wie wir auch)Bereicherung mit eine Rente von 1.135 Euro von mein Mann ?kann wohl nur noch Witz sein.Drauf sagte er mir,na ja nicht so gemeint aber da meine Rente so niedrig ausgefallen ist und mein Mann schon deutlich Älter ist als ich, konnte sein das ich darauf scharf bin???Unter andern hätte mein Mann ein Kredit gehabt welche seiner Schwester abgelöst hat.(Mein Mann hatte den Kredit vor unsere Ehe)
    Was man davon alles hallten soll?
    Des weiteren sagte er mir,da ich ein Bericht an Richterin schreiben muss und nächste Woche im Urlaub ist, entscheiden sie sich bis spä.morgen Mittag, Sie haben folgende 3 Möglichkeiten
    1)Vollmacht gilt+Kontrollbetreuer(ich muss zu alles und jenes Rechenschaft ablegen)
    2)Ehefrau wird Betreuerin(was er mir NICHT raten würde,da seiner Schwester weiter auf mich Treten würde
    3)neutrale Person wird Betreuer (was er mir dringendst raten würde)
    Ich weiß auch nicht weiter das ist im Moment gar nicht mehr auszuhalten.So viel Gemeinheiten habe ich noch nie erlebt.
    Da ich Generalvollmacht habe und die 'alle' nicht mir die entziehen können,werde mit alle Mittel gegen mich geschossen.Dabei denkt keiner das ich genug zu tun habe das mir und meinen Mann gut geht.
    Ich habe eine Frage an Euch,
    Da ich in diese Urkunde über einen Aufenthaltsbestimmung recht habe,was würde mir passieren wenn ich Morgen zusammen packen würde und mit meinen Mann in meine Heimat ausreise?(wir haben da geheiratet und mein Mann verfügt über eine Aufenthaltsgenehmigung )
    Habe wirklich Schnauze voll von diesen Willkür und habe auch Angst das mir jeder die Wohnung betreten darf ohne zu Fragen ob die SCHUHE ausgezogen werden müssen!Beim diesen Wetter so wie so,aber das das studierte Leute sind müssen das nicht.Ich Danke Euch für alle Tipps so wie Antworten.
    Liebe Grüße,
    Dani
  • Hallo Dani,

    das hilft dir jetzt auch nicht weiter, aber: unangemeldete Besuche, auch von der Betreuungsstelle des Gerichts(?), hättest du (bzw. hätte dein Mann) nicht zuzulassen brauchen. Du hättest die Person sofort wieder wegschicken können mit der Bemerkung, daß es euch derzeit nicht passe und sie später nach rechtzeitiger Terminvereinbarung wiederkommen solle. Das wäre auch das passende Mittel gegen eine "Überrumpelungstaktik" gewesen. Hier lag schließlich keine "Gefahr im Verzug" vor. Nun gut, geschehen ist geschehen.

    Unterstellungen (im Sinne von: du bist nur auf das Geld deines Mannes aus, weil der schon deutlich älter ist) brauchst du nicht zu dulden. Solche Bemerkungen können übrigens auf Befangenheit des Gutachters schließen lassen. Das Problem wird hier die Beweisbarkeit einer solchen Äußerung sein, da der Betreffende das später wahrscheinlich nicht zugeben wird.

    Die Möglichkeiten sind im Prinzip richtig dargestellt. Eine Vollmacht kann vom Vormundschaftsgericht nur dann für unwirksam erklärt werden, wenn der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt ihrer Errichtung nicht geschäftsfähig war, also ihre Bedeutung nicht erkennen konnte. Bei einer notariellen Vollmacht ist das aber nicht so einfach, da der Notar bei erkennbarer Geschäftsunfähigkeit gar nicht hätte beurkunden dürfen. Dann kann das Gericht einen Kontrollbetreuer bestellen, der also (anstelle des Vollmachtgebers) die Ausübung der Vollmacht allgemein kontrolliert. Eine Betreuung durch eine andere Person ist immer nachrangig gegenüber einer bestehenden Vollmacht.

    Ich kann dir nur nochmals raten, dir unverzüglich einen Anwalt zu suchen, der sich nach Möglichkeit gut im Vormundschafts- und Betreuungsrecht auskennt, am besten auch im Umgang mit dem zuständigen Vormundschaftsgericht Erfahrung hat und dich nicht nur berät, sondern aktiv vertritt. Du läufst Gefahr, hier "untergebuttert" zu werden.

    Ich sehe auch keine direkten Probleme, wenn du zusammen mit deinem Mann ausreist. Schließlich tust du ja nichts gegen seinen Willen. Wenn das über eine Urlaubsreise hinausgeht, sollte das aber gut überlegt werden, denn es sind da viele (auch finanzielle und versicherungstechnische) Details zu beachten. Spontane Entscheidungen sind da manchmal nicht das beste Mittel. Inwieweit das Auswirkungen auf die Entscheidung des Gerichts haben könnte, ist natürlich im voraus immer schwer zu sagen.

    Nochmals alles Gute!

    (Beitrag nachträglich am 28., Januar. 2011 von apex editiert)
  • Hallo Dani,
    ersteinmal wundert es mich sehr, dass jemand von der Betreuungsstelle ohne Anmeldung kommt. Es gilt wie in den meisten Fällen auch - eine Behörde muss seinen Besuch anmelden. Du brauchst niemanden in die Wohnung lassen, der sich nicht angemeldet (es gibt ein paar Ausnahmen, aber die sind hier irrelevant).
    Ausserdem solltest du niemals diese Gespräche ohne einen Zeugen führen!!!
    Zur Ausreise aus meiner Sicht (ich bin kein Jurist!!!): Wer viel fragt bekommt viele (meist auch noch gegensätzliche!) Auskünfte. Wenn dein Mann einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass und dann auch noch eine Aufenthaltsgenehmigung hat - wer sollte euch denn aufhalten? Und warum eigentlich? Wir haben in Europa Reise- und Niederlassungsfreiheit - also...
    Das einzige, was du klären müsstest wären die Renten- und Pflegegeldzahlungen. Da gibt es bilaterale Vereinbarungen, die in jedem Land anders aussehen können. Aber meines Wissens nach, kannst du das auch vom Ausland regeln.
    Viel Glück und Kraft.
    werner

    PS: Was mir noch einfiel: gibt es bei euch nicht Betreuungsvereine (Caritas oder Diakonie oder Awo etc... ? Dort könntest du das auch mal durchsprechen und dich beraten lassen.

    (Beitrag nachträglich am 28., Januar. 2011 von weti editiert)
  • Hallo an alle die mir in diesen Forum so viel halt, Verständnis und nicht zu Letzt Eure Zeit schenkt.
    ich habe beschlossen nicht zu flüchten weil ich habe mir nichts vorzuwerfen.Ich pflege meinen Mann und diese werde ich so lange tun wie ich es schaffe.
    Da es so wie so nur ein' kuttel-muttel' durch Behörden so wie Bekanntheitsgrad der Familie ist,werde ich auf irgend Brief oder Beschluss abwarten.Es kotzt mich an das es alle nur die Sache andeuten und keiner sagt dir was gegen dich vorliegt oder welche Vorwürfe gegen jemanden überhaupt im Raum stehen. Mit jeden Tag werde ich härter und auch stärker.
    Einen Anwalt kann ich mir oder wir uns nicht leisten,versuche aber mit 'schriftlicher verkehr' Wird man sehen was hilft.Spiele mit der Gedanken Medien massig unsere Fall bekannt zu machen.
    Vielleicht meldet sich ein Jurist und nimmt die Sache in Hand ansonsten weiß ich echt nicht weiter.Mein Mann fühlt sich pudelwohl zu Hause.Was vor den Fall überhaupt nicht war,mein Mann hat Angst,ich darf nicht mal ohne Ihn Müll entsorgen gehen er geht immer und überall mit.
    Bis dann,und liebe Grüße
    Dani
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