Sozialamt

Hallo !
Mein Vater ist seit Januar von heute auf morgen Demenz geworden ,wahrscheinlich durch jahrzehnten Alkoholgenuss,daraufhin musste ich ihn ins Heim geben ,da die Gefahr bestand das er sich und andere gefährdet ,da er starker Raucher ist /war.

Wie gut das mein Vater das alles jetzt nicht mehr mitbekommt ,ich muss jetzt das Sozialamt einschalten ,und das wo mein Vater Beamter ist /war.
Er ist jetzt von Pflegestufe 1 auf 3 hoch gesetzt worden ,und das auch noch rückwirgend von März an.Das heißt ich/er muß die Differenz von 1 zu 3 nach zahlen(ca.2.800 133)
Und dann noch die laufenden Heimkosten.
Muss ich damit rechnen das ich auch mit zahlen muss?,habe kein Einkommen.

Würde mich über Tipps freuen .

Lg sunshine

Kommentare

  • Gegenüber dem Heim haftest du schon mal nicht direkt, da vermutlich doch dein Vater der Vertragspartner des Heims ist und nicht du. Achte darauf, daß du selbst keine Haftungserklärung oder ähnliches im eigenen Namen unterzeichnest.

    Das Sozialamt wird sich zunächst einmal an das Einkommen und Vermögen deines Vaters zu halten versuchen.

    Erst wenn dort nichts (mehr) zu holen sein wird, könnte eine Haftung von Angehörigen eintreten, und zwar in dem Umfang, in dem du deinem Vater Unterhalt schulden würdest. Darin gehen natürlich deine persönliche finanzielle Leistungsfähigkeit und deine sonstigen Verpflichtungen ein. Insbesondere darf die Unterhaltsgewährung den eigenen Bedarf nicht gefährden. Auch bei dem anrechenbaren Vermögen von Angehörigen sind die Freibeträge erheblich höher als beim Vermögen des Hilfsbedürtigen selbst (habe einen Richtwert von ca. 100.000 Euro in Erinnerung).
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