Besuchs- und Umgangsrecht

Hallo zusammen.

Ich habe leider nichts ähnliches gefunden, was meinem Thema ähnelt und deshalb schreibe ich hier.

Zur Situation:

Meine Schwiegermutter hat Alzheimer-Demenz und die Familiensituation etwas erschwert. Mein Schwager hat alles an sich gerissen (Eigentum von Wohnraum vorhanden), hat sich sämtliche Vollmachten geben lassen (gesehen hat es noch niemand) und hält die Zügel fest in der Hand. Suggesive wurden die Besuche unterbunden, verhindert und abgewiegelt. Nun ist er soweit gegangen, dass wir die Schwiegermutter auch nicht mehr an ihrem Geburtstag, Weihnachten oder sonstiges besuchen durft, mit der Begründung: Besuche müssen drei Tage vorher bei ihm angemeldet werden. In der Vergangenheit war es auch so, dass trotz vorheriger Anmeldung der Termin kurzfritig angesagt wurde.

Hat hier jemand ähnlicher Erfahrungen gemacht? An wen kann man sich wenden? Das Betreuungsgericht hier, hat uns abgewimmelt, da das Betreuungsgericht keine Beratungen durchführt.

Das kann doch so wohl nicht sein? Es muss doch ein Besuchs- oder Umgangsrecht bestehen?

Für einen kleinen Tipp oder Hinweis wären wir sehr dankbar.

Herzliche Grüße

Martin

Kommentare

  • Hallo Martin,

    im Allgemeinen ist es so, dass Regelungen zum Umgang nicht Teil einer Vorsorgevollmacht sind. Und wer eine Vollmacht vergibt, gibt damit noch lange nicht das Recht auf, selbst über seine Angelegenheiten zu entscheiden. Wenn Ihr Schwager Ihnen den Umgang mit der Schwiegermutter tatsächlich verbieten will, muss er dies mit einer entsprechenden stichhaltigen Begründung beim Betreuungsgericht beantragen.

    Sprechen Sie doch einmal mit unseren Kolleg:innen vom Alzheimer-Telefon (030 - 259 37 95 14) und lassen Sie sich beraten. Es gibt darüber auch die Möglichkeit, einen Termin für eine telefonische Rechtsberatung zu vereinbaren.

    Alles Gute

    Susanna Saxl-Reisen, DAlzG

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