Kann das Pflegeheim mir untersagen daß ich meinen Mann im Rollstuhl außerhalb des Heimes mitnehme?
Hallo,ich hab eine wichtige Frage, mein Mann ist seit Weihnachten im Pflegeheim,er hat Parkinson und Levybody- Demenz.Er kann nur noch schwer mobilisiert werden,sitzt oft in diesem großen bequemen " Cosy Stuhl,was ja gut ist,aber ich möchte so gern wieder mit ihm mal in die Stadt schieben,oder einfach bißchen länger spazieren gehen,das schaffe ich mit dem schwer lenkbaren Cosystuhl nicht. Möchte meinem Mann( und mir) einfach das Gefühl unseres "normalen,alten" Lebens zurückgeben.Einen Rollstuhl hat er ja schon in seinem Zimmer stehen,und ich war auch schon zweimal mit ihm draußen bißl unterwegs und es ging alles wirklich sehr gut! Aber jetzt sagen die Pflegerinnen( alle wirklich nett) daß sie ihn nicht mehr in den Rollstuhl setzen dürfen,weil es zu gefährlich wäre,er könnte runterrutschen,und dann hätte das Pflegeheim die Konsequenzen zu tragen,sollte etwas passieren! Ich hab gesagt daß ich das ja auch verstehe,und daß ich auch jederzeit etwas unterschreiben würde,daß ICH in der Verantwortung bin sollte etwas unterwegs passieren.Aber die Pflegerinnen sagen selbst wenn ich da etwas unterschreiben würde, würde TROTZDEM das Pflegeheim zur Verantwortung gezogen werden! Jetzt soll ich mit dem Stationsleiter sprechen,und danach mit der Pflegedienstleitung! OK,mein Mann ist ein großer Mann,nicht dick( er hat schon so abgenommen in den letzten Wochen,und die Muskeln bilden sich zurück weil er sie ja nicht mehr beansprucht) aber ist es rechtlich in Ordnung,kann das Heim so argumentieren? Das würde ja heißen daß ich meinen Mann auch nie mehr mit dem Auto mitnehmen kann? Und es bliebe uns nur noch der kleine Radius um das Heim herum als Spazierweg!? Bitte kann mir jemand da helfen oder raten? Liebe Grüße, Andrea
Kommentare
Das kann das Heim nicht !
Oh,danke liebe Gerhild!!
Das Heim könnte dich ein Beratungsprotokoll unterschreiben lassen.
Ah,OK!! Danke Dir! Habe auch gerade nochmal im Vertrag nachgelesen,da steht daß vom Heim keine Haftung übernommen wird wenn der Insasse ohne entsprechend geschultes Pflegepersonal oder ehrenamtliche Mitarbeiter das Grundstück der Einrichtung verlassen hat. Würde dann ja passen,dann würde automatisch ja eh ICH haften und sie könnten uns beruhigt ziehen lassen.Aber- vor dem Verlassen des Heimes muß mein Mann von Pflegern halt mit einem Lifter in den Rollstuhl gesetzt werden,hm,und wenn dann danach draußen mit mir etwas passiert könnte das Heim vielleicht doch irgendwie haftbar gemacht werden,weil die meinen Mann im Heim ja noch in den Rollstuhl gesetzt haben!? Oh Mann,es ist kompliziert.....danke für Deine Zeit liebe Gerhild!
Hallo Andrea,
Haftung hin oder her: Ich nehme an, dass Sie eine Vollmacht oder die rechtliche Betreuung für Ihren Mann haben. Wenn Sie dem Heim gegenüber unterschreiben, dass Sie den Rollstuhl entgegen deren fachlicher Beratung nutzen wollen, dann sollte das so passieren. Es ist ja wohl nicht so, dass das Sitzen im Rollstuhl für Ihren Mann schädlich ist, es besteht eben nur die Gefahr, dass er herausrutscht (wenn niemand ihn rechtzeitig daran hindert).
Wenn Sie dazu eine rechtliche Beratung haben möchten, rufen Sie gerne meine Kolleg:innen vom Alzheimer-Telefon an (030 - 259 37 95 14). Sie können einen kostenlosen telefonischen Termin mit einer Rechtsanwältin vermitteln.
Viele Grüße,
Susanna Saxl-Reisen, DAlzG
Vielen herzlichen Dank!!!! Ganz liebe Grüße!
Ja,es ist so wie Sie schreiben! Das Sitzen im Rollstuhl macht meinem Mann nichts,es geht um das Herausrutschen,genau. Und eine Vollmacht habe ich auch.Werde beim Alzheimertelefon anrufen,tausend Dank für den Rat! Liebe Grüße!