Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung
Hallo,
mein Schwiegervater hat Demenz, wohnt allerdings 200 km von seinen Kindern entfernt. Die Lebensgefährtin ist mittlerweile vollkommen überfordert, da sie nachts auch keinen Schlaf mehr findet durch seine "Spinnerei". Mir hat jetzt jemand ein Muster für eine Vorsorgevollmacht gegeben. Wenn er diese unterschreiben würde, wäre uns angeblich der Antrag beim Vormundschaftsgericht erspart? Wer kann mir da weiterhelfen?
Noch was:
Die Lebensgefährtin möchte und kann die Pflege nicht mehr übernehmen, d.h. es müßte eine 24 Std.-Betreuung einziehen.
Kann mir da jemand ebenfalls weiterhelfen?
mein Schwiegervater hat Demenz, wohnt allerdings 200 km von seinen Kindern entfernt. Die Lebensgefährtin ist mittlerweile vollkommen überfordert, da sie nachts auch keinen Schlaf mehr findet durch seine "Spinnerei". Mir hat jetzt jemand ein Muster für eine Vorsorgevollmacht gegeben. Wenn er diese unterschreiben würde, wäre uns angeblich der Antrag beim Vormundschaftsgericht erspart? Wer kann mir da weiterhelfen?
Noch was:
Die Lebensgefährtin möchte und kann die Pflege nicht mehr übernehmen, d.h. es müßte eine 24 Std.-Betreuung einziehen.
Kann mir da jemand ebenfalls weiterhelfen?
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Kommentare
Ist dein Schwiegervater noch voll geschäftsfähig?
Wenn nicht, dann würde seine Unterschrift unter die Vorsorgevollmacht eh nichtig sein.
Ansonsten wäre es wichtig zu wissen,ob ihr für ihn schon eine Pflegestufe bei der Pflegekasse beantragt habt.Denn dann gibt es die Möglichkeit, deinen Schwiegervater entweder in eine Tages-oder Nachtklinik zu geben.
Aber es wäre sicherlich besser, beim Vormundschaftsgericht einen Betreuungantrag zu stellen. Es gibt ja auch die Möglichkeit, nur für bestimmte Bereiche eine Betreuung zu beantragen.
LG Tonja
Eine Vorsorgevollmacht haben wir ausgefüllt worin ich als Bevollmächtigter genannt bin, darf ich damit offizielle Dokumente für ihn unterschreiben? Oder müsste dazu von einem Arzt bestätigt werden, dass er das nicht mehr selbst kann? Es geht ja nicht um die Entscheidung, sondern um die Unterschrift...
LG, Christel
es kommt auf den Umfang der Vollmacht an.
Ich habe von meiner Schwiegermutter ein Vorsorgevollmacht erhalten. Diese haben wir vom Hausarzt bestätigen lassen (testierfähigkeit)
nach meiner Erfahrung muss niemand bestätigen, dass der Betreuungsfall eingetreten ist (es sei denn, in der Vollmacht steht so etwas wie "wenn ich nicht mehr in der Lage bin, soll meine Frau für mich folgendes machen dürfen"). Ansonsten ist die Vorsorgevollmacht wie jede Bankvollmacht auch: Du hast sie und kannst damit ab sofort jederzeit arbeiten. Mich hat noch nie jemand, dem gegenüber ich die Vollmacht verwendet habe, gefragt, ob der Fall denn schon eingetreten ist. (Deshalb soll man sich eben auch gut überlegen, wem man Vollmacht wofür gibt).
Liebe Grüße
Gertrud
"Für den Fall, dass ich vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sein sollte, meine Angelegenheiten selbst zu regeln und meinen Willen zu äußern, bevollmächtige ich ... . Die Feststellung, dass ich wegen meiner körperlichen oder geistigen Verfassung außerstande bin, meine Angelegenheiten selbst zu regeln und meinen Willen zu äußern, muss in jedem Fall von meinem Arzt getroffen werden."
Mein Mann kann seinen Willen noch aüßern, er kann nur nicht mehr unterschreiben. Darf ich das für ihn tun oder bräuchte ich ein Attest des Hausarztes, dass er nicht mehr schreiben kann???
Liebe Grüße
Christel
da wirst du vermutlich ein Problem haben. Du bist DERZEIT noch nicht bevollmächtigt und kannst deswegen auch nicht "in Vollmacht" Willenserklärungen deines Mannes unterzeichnen.
Es muß also feststehen, daß dein Mann diese Willenserklärung tatsächlich selbst abgegeben hat, ob nun mündlich oder schriftlich. Das kann möglicherweise durch die Anwesenheit von Zeugen erreicht werden. Ich würde aber empfehlen, um die Sache "juristisch wasserdicht" zu bekommen, diese Erklärung durch einen Notar beurkunden zu lassen. Das ist zwar strenggenommen für eine Vollmacht nicht notwendig, aber eine notarielle Vollmacht mit Landeswappen und Dienstsiegel macht einen ganz anderen Eindruck als ein privates Schriftstück. Außerdem wird so einem eventuellen späteren Einwand einer fehlenden Geschäftsfähigkeit weitgehend vorgebeugt, da der Notar dann gar nicht beurkunden dürfte.
Weiterhin kann euch der Notar zum Inhalt der Vollmacht beraten. Vordrucke aus dem Internet können oft eine falsche Sicherheit vermitteln. Beispielsweise muß die Berechtigung zur Einwilligung in ärztliche Behandlungen oder in die Aufenthaltsbestimmung AUSDRÜCKLICH in der Vollmacht erwähnt sein. Ein Verweis auf "alle Angelegenheiten" reicht dazu nicht aus.
Außerdem solltest du bedenken, daß manchmal Entscheidungen sehr kurzfristig getroffen werden müssen, etwa bei einem Notfall oder einer plötzlichen Erkrankung. Wenn dann erst ein Arzt (welcher? was, wenn die Ärzte verschiedener Meinung sind?) die Handlungsunfähigkeit attestieren muß, kann wertvolle Zeit vergehen, in der niemand entscheidungsberechtigt ist.
Überlegt euch also die Einzelheiten genau. Bei einem Notar vorher nach den Kosten fragen.
(Beitrag nachträglich am 29., September. 2011 von apex editiert)
ich denke, es kommt darauf an, was Du fuer ihn unterschreiben willst.
Wenn er einen neuen Staubsauger kaufen moechte oder ein Zeitungsabo verlaengern, dann krakel einfach Euren Nachnamen drunter. Wer wuerde das denn in Frage stellen, und selbst wenn eine Rueckfrage kommt, und Dein Mann bestaetigt, dass er das gerne moechte und authorisiert, ist doch ales paletti.
Wenn Du eine halbe Millionen Euro oder 24stoeckiges Miethaus uebertragen moechtest, ist das wahrscheinlich komplizierter.
Ich meine, Du handelst doch in seinem Sinn und er kann alles muendlich bestaetigen,oder? Wo ist denn da das Problem?
Verrate doch mal, um was es konkret geht, denn dann koennte ich Dir eher einen konkreten Ratschlag oder Hinweis geben.
Ich habe viele Situationen erlebt, in denen unsere Vorsorgevollmacht ohne Nachfragen akzeptiert wurde (Ich persoenlich haette es eher begruesst, wenn es Nachfragen gegeben haette) und viele Situationen, in denen sie hinterfragt wurde. Beide Situationen waren mit normalem Menschenverstand und etwas kaempferischen Einsatz fuer die Beduerfnisse meines Vaters ohne Probleme zu regeln.
Ich glaube, man muss die Dinge nicht ueberdenken. Seid gluecklich, dass es Deinem Mann noch so gut geht und geniesst das gemeinsame Leben. Alles andere ist zweitrangig.
So manches klappt in der Praxis ohne Vollmacht, obgleich sie eigentlich erforderlich wäre. Ein Arzt darf beispielsweise, wenn es strikt nach dem Gesetz ginge, Familienangehörigen und Ehepartnern eines Patienten keinerlei Auskunft zu dessen Gesundheitszustand ohne ausdrückliche Schweigepflichtsentbindung erteilen (Ausnahme: Eltern von minderjährigen Kindern). Gemacht wird es ohne langes Nachfragen dennoch häufig.
So eine Vollmacht braucht man vor allem dann dringend, wenn es um wirklich wichtige oder gar existentielle Dinge geht. Beispielsweise die Einwilligung zu ärztlichen Behandlungsmaßnahmen, die Auskunftserteilung durch den Arzt oder die Unterbringung in einem Krankenhaus oder Heim. So etwas muß manchmal auch sehr kurzfristig entschieden werden.
Wenn man dann auf formale Probleme stößt, ist das mehr als ärgerlich. Leider wissen Ärzte und Pflegepersonal da manchmal auch nicht genau Bescheid. Mir wollte mal jemand einreden, die für mich bestehende Vollmacht sei nicht mehr gültig, weil sie alle zwei Jahre "erneuert" werden müsse - was Unsinn ist.
Für nächsten Mittwoch habe ich mich zu einer Infoveranstaltung zum Thema Vorsorgevollmacht angemeldet, mal sehen, was da rauskommt. Aber eine Beratung beim Notar kann sicher nicht schaden.
Vielen Dank und liebe Grüße
Christel