Kann man etwas durchsetzen?
Ich kümmere mich seit geraumer Zeit ehrenamtlich um ältere Menschen in einer Wohnanlage für betreutes Wohnen.
Zu meinen Sorgenkindern gehört ein älteres, sehr nettes Ehepaar. Die Dame ist 84 Jahre, ihr Gatte 89 Jahre alt. Die Dame, selbst an einem Gehirntumor leidend und dadurch halbseitig gelähmt und deshalb auf den Rollstuhl angewiesen, hat ihren seit sieben Jahren an Alzheimer leidenden Gatten bisher selbst zu Hause betreut.
Bedingt durch einen Sturz aus dem Rollstuhl und einem dadurch hervorgerufenen Oberschenkelhalsbruch mußte die Dame im Krankenhaus stationär behandelt werden und befindet sich jetz in einer Reha-Massnahme. Da ihr Gatte während dieser Zeit nicht anderweitig versorgt werden konnte musste er in einem beschützten Bereich (mit Gerichtsbeschluss) zur Kurzzeitpflege untergebracht werden.
Das Pflegeheim in dem der Herr untergebracht wurde, musste nach näherer Betrachtung eher als Verwahranstalt den als Pflegeheim gesehen werden. Entsprechend unwohl fühlte sich der Herr dort. Sein einmonatiger Aufenthalt war begleitet von verschiedenen Weglaufversuchen die man eher als Fluchtversuche bezeichnen muss, paranoiden Vorstellungen verfolgt zu werden sowie von einer ständigen Aggresivität.
Nachdem es uns gelungen ist ein Pflegeheim zu finden, dass eine wirklich fachgerechte Betreuung anbietet und daneben über einen frei zugänglichen Garten verfügt, wurde der Herr in diese Einrichtung verlegt. Seitdem fühlt er sich wieder richtig wohl und zeigt kaum noch Zeichen von Aggresivität. Seine Frau hat sich, was nach einer langen und glücklichen Ehe sicher nicht leicht fällt, entschlossen ihren Gatten weiterhin in dieser Einrichtung zu belassen. Dieser Entschluss wurde besonders im Hinblick auf den eigenen Gesundheitszustand der Frau getroffen.
Und jetzt beginnt das Problem. Eine Mitbewohnerin in diesem Heim hat eine Grundähnlichkeit mit der Gattin dieses Herrn. Da er natürlich ständig auf der Suche nach seiner Frau war und ist, wurde diese Mitbewohnerin plötzlich von ihm als dieselbe substituiert. Die Mitbewohnerin, selbst ständig auf der Suche nach ihrem Bruder, akzeptiert unseren Herrn als ihren Bruder. Eine an sich gute Situation. Allerdings gibt es beim Zubettgehen häufiger Probleme da das Verständnis unseres Herrn nicht ausreicht zu akzeptieren das die erwählte Mitbewohnerin ihre Nachtruhe nicht in seinem Zimmer hinter sich bringen kann. Dadurch kommt es häufiger zu Diskussionen zwischen ihm und dem Pflegepersonal.
Das Pflegepersonal vertritt die Ansicht das besagte Mitbewohnerin sich durch unseren Herrn belästigt fühlt. Was ich aber ausschliessen möchte, da sollte sich unser Herr einmal ausser Sichtweite der Mitbewohnerin befinden, diese ihn auch sofort sucht. Die Konsequenz aus dieser Geschichte soll nun sein, das der Pflegevertrag für den Herrn nicht weiter verlängert werden soll. Die Heimleitung macht eine Verlängerung von einer Änderung der Verhaltensweise des Herrn abhängig.
Jetzt meine Frage: Sieht jemand einen Weg oder eine Möglichkeit diesem Herrn seine 'neue Ehefrau' auszureden. Ich habe zwischenzeitlich sehr viel über den Umgang mit an Alzheimer erkrankten Menschen gelesen, aber nirgends etwas darüber gefunden welche Möglichkeiten bestehen einem Kranken gegenüber eine Position durchzusetzen wenn dies unumgänglich notwendig erscheint.
Für Anregungen und Hilfen möchte ich mich vorab bedanken.
Richard Leng
Zu meinen Sorgenkindern gehört ein älteres, sehr nettes Ehepaar. Die Dame ist 84 Jahre, ihr Gatte 89 Jahre alt. Die Dame, selbst an einem Gehirntumor leidend und dadurch halbseitig gelähmt und deshalb auf den Rollstuhl angewiesen, hat ihren seit sieben Jahren an Alzheimer leidenden Gatten bisher selbst zu Hause betreut.
Bedingt durch einen Sturz aus dem Rollstuhl und einem dadurch hervorgerufenen Oberschenkelhalsbruch mußte die Dame im Krankenhaus stationär behandelt werden und befindet sich jetz in einer Reha-Massnahme. Da ihr Gatte während dieser Zeit nicht anderweitig versorgt werden konnte musste er in einem beschützten Bereich (mit Gerichtsbeschluss) zur Kurzzeitpflege untergebracht werden.
Das Pflegeheim in dem der Herr untergebracht wurde, musste nach näherer Betrachtung eher als Verwahranstalt den als Pflegeheim gesehen werden. Entsprechend unwohl fühlte sich der Herr dort. Sein einmonatiger Aufenthalt war begleitet von verschiedenen Weglaufversuchen die man eher als Fluchtversuche bezeichnen muss, paranoiden Vorstellungen verfolgt zu werden sowie von einer ständigen Aggresivität.
Nachdem es uns gelungen ist ein Pflegeheim zu finden, dass eine wirklich fachgerechte Betreuung anbietet und daneben über einen frei zugänglichen Garten verfügt, wurde der Herr in diese Einrichtung verlegt. Seitdem fühlt er sich wieder richtig wohl und zeigt kaum noch Zeichen von Aggresivität. Seine Frau hat sich, was nach einer langen und glücklichen Ehe sicher nicht leicht fällt, entschlossen ihren Gatten weiterhin in dieser Einrichtung zu belassen. Dieser Entschluss wurde besonders im Hinblick auf den eigenen Gesundheitszustand der Frau getroffen.
Und jetzt beginnt das Problem. Eine Mitbewohnerin in diesem Heim hat eine Grundähnlichkeit mit der Gattin dieses Herrn. Da er natürlich ständig auf der Suche nach seiner Frau war und ist, wurde diese Mitbewohnerin plötzlich von ihm als dieselbe substituiert. Die Mitbewohnerin, selbst ständig auf der Suche nach ihrem Bruder, akzeptiert unseren Herrn als ihren Bruder. Eine an sich gute Situation. Allerdings gibt es beim Zubettgehen häufiger Probleme da das Verständnis unseres Herrn nicht ausreicht zu akzeptieren das die erwählte Mitbewohnerin ihre Nachtruhe nicht in seinem Zimmer hinter sich bringen kann. Dadurch kommt es häufiger zu Diskussionen zwischen ihm und dem Pflegepersonal.
Das Pflegepersonal vertritt die Ansicht das besagte Mitbewohnerin sich durch unseren Herrn belästigt fühlt. Was ich aber ausschliessen möchte, da sollte sich unser Herr einmal ausser Sichtweite der Mitbewohnerin befinden, diese ihn auch sofort sucht. Die Konsequenz aus dieser Geschichte soll nun sein, das der Pflegevertrag für den Herrn nicht weiter verlängert werden soll. Die Heimleitung macht eine Verlängerung von einer Änderung der Verhaltensweise des Herrn abhängig.
Jetzt meine Frage: Sieht jemand einen Weg oder eine Möglichkeit diesem Herrn seine 'neue Ehefrau' auszureden. Ich habe zwischenzeitlich sehr viel über den Umgang mit an Alzheimer erkrankten Menschen gelesen, aber nirgends etwas darüber gefunden welche Möglichkeiten bestehen einem Kranken gegenüber eine Position durchzusetzen wenn dies unumgänglich notwendig erscheint.
Für Anregungen und Hilfen möchte ich mich vorab bedanken.
Richard Leng
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Kommentare
ich denke, bei allem Verständnis, dass es kaum möglich sein wird, den Herrn rational dazu zu bewegen die Sicht auf seine Mitbewohnerin zu ändern, denn dann würde er ja auch in der Lage sein, seine tatsächliche Ehefrau und die Mitbewohnerin als solche zu erkennen.
Andererseits hat wohl die Mitbewohnerin ein Schutzbedürfnis welches nun einmal durch das Personal des Heimes warzunehmen ist.
Gerd Rockmann