Unterstützung der Angehörigen
Hallo,
weiß jemand Rat für mich?
Mein Opa hat schwere Demenz. Mittlerweile ist auch die Pflegestufe II bewilligt. Nun ist aber das Problem, dass meine Oma es mit ihren 76 Jahren einfach nicht mehr schafft, ihn ständig zu betreuen. Fremde Hilfe will sie nicht annehmen.
Nun will meine Mutter die Pflege voll übernehmen. Und da liegt das Problem: sie ist arbeitslos und will sich bei der Agentur für Arbeit abmelden.
bisher konnte uns keiner sagen, wie das dann läuft. Schließlich muss sie ja auch irgendwie versichert sein bzw. bleiben.
Weiß jemand, wie das läuft? Gibt es einen Anspruch auf Unterstützung für sie? Wir wissen bisher nur, dass das Pflegegeld nirgends zählt. Aber man muss ja irgendwie während dieser Zeit abgesichert sein.
WOHIN muss man sich wenden? Welche Ansprüche hat man?
Für eine Hilfe wäre ich echt dankbar, denn uns läuft die Zeit davon. Wenn nicht bald etwas passiert, bricht meine Oma zusammen!!!
weiß jemand Rat für mich?
Mein Opa hat schwere Demenz. Mittlerweile ist auch die Pflegestufe II bewilligt. Nun ist aber das Problem, dass meine Oma es mit ihren 76 Jahren einfach nicht mehr schafft, ihn ständig zu betreuen. Fremde Hilfe will sie nicht annehmen.
Nun will meine Mutter die Pflege voll übernehmen. Und da liegt das Problem: sie ist arbeitslos und will sich bei der Agentur für Arbeit abmelden.
bisher konnte uns keiner sagen, wie das dann läuft. Schließlich muss sie ja auch irgendwie versichert sein bzw. bleiben.
Weiß jemand, wie das läuft? Gibt es einen Anspruch auf Unterstützung für sie? Wir wissen bisher nur, dass das Pflegegeld nirgends zählt. Aber man muss ja irgendwie während dieser Zeit abgesichert sein.
WOHIN muss man sich wenden? Welche Ansprüche hat man?
Für eine Hilfe wäre ich echt dankbar, denn uns läuft die Zeit davon. Wenn nicht bald etwas passiert, bricht meine Oma zusammen!!!
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Kommentare
nach dem bisherigen Stand wird das Pflegegeld beim Alg II nicht als Einkommen berücksichtigt. D.h., Ihre Mutter bleibt einfach weiterhin beim Arbeitsamt gemeldet und hat denselben Anspruch auf Alg II.
Ihre Mutter kann bei Erwerbsfähigkeit ALG II auch dann beziehen, wenn sie wegen der Pflege ihres Vaters dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Die Pflege eines Angehörigen gilt als Ausnahme der Zumutbarkeitsregeln, d.h., wenn die Pflege eines nahen Angehörigen gefährdet ist, kann von der Aufnahme einer zumutbaren Erwerbstätigkeit abgesehen werden.
Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Infoline zum Arbeitslosengeld II eingerichtet: Tel. 01801/012012 (montags bis freitags 8 bis 18 Uhr; Ortstarif). Hier können Sie sich ausführlich zu Ihren Fragen beraten lassen.
Herzliche Grüße,
Ute Hauser
Beraterin am Alzheimer-Telefon
Gruß,
Ute Hauser
aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen mitteilen das bei vorliegen einer Pflegestufe II eine Abmeldung nicht in Frage kommt. Dies ist erst ab Pflegestufe III der Fall.
Das hat zur Folge, dass Ihre Mutter auch weiterhin allen Verpflichtungen nach dem SGB II nachkommen muß.
Wenn Ihre Mutter die Pflege übernimmt sollte sie schriftlich bei der Pflegekasse Bescheid geben das sie die Pflege als Pflegeperson übernommen hat. In Abhängigkeit der Pflegezeit werden dann für Ihre Mutter Beiträge zur Rentenversicherung durch die Pflegekasse abgeführt. Über den Beginn und der Höhe erhalten sie Bescheid von dort.
Krankenversichert ist Ihre Mutter ja weiterhin über die zuständige ARGE.
Hier trifft wohl das Sprichwort zu : "Lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach!"
Liebe Grüße
Gerd Rockmann