Kurzzeitpflege aufteilbar?

Hallo,

laut Krankenkasse hat man pro Jahr ein Anrecht auf bis zu 28 Tage Kurzzeitpflege, höchstens bis 1470 Euro (bei uns BKK)
Ist das auch aufteilbar?
Meine Mutter war 17 Tage in der Kurzzeitpflege, so hätten wir ja noch 11 Tage übrig, plus das nicht verbrauchte Geld dafür....ist das machbar?
Wer weiß etwas darüber?
Danke

Gruß Petra

Kommentare

  • Hallo Petra,

    ja, Du kannst dies aufteilen nach Deinen Wünschen (vorausgesetzt natürlich dass ein Kurzzeitpflegeplatz in dieser Zeit vorhanden ist).

    Was ich daran aber nicht so positiv finde: An-und Abreisetag werden nicht als 1 Tag gerechnet, sondern man muss bei jedem Aufenthalt dafür 2 Tage planen. Wenn ich z.Bsp. meine Mutter vom 1. Juli 17.00 Uhr bis zum 10. Juli 9.00 Uhr in die Kurzzeit pflege gebe, dann sind 10 Tage von diesen 28 Tagen weg.

    Bei meiner Mutter habe ich nun die Erfahung gemacht, dass mehrere Kurzaufenthalte sich negativer auswirken als ein Langaufenthalt. So gebe ich sie dieses Jahr vom 08.07. von etwa früh 8.00 Uhr bis zum 04.08. gegen 17.00 Uhr in die Kurzzeitpflegeeinrichtung.

    Du musst probieren, wie es am besten für Euch einzurichten ist.

    Herzliche Grüße von Christine
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