Demenz-WG - Handhabung von Bedarfsmedikation

Hallo Zusammen,

als Neuling in diesem Forum habe ich/haben wir gleich eine Frage, auf die wir im Netz keine Antwort und auch keine Erfahrungsberichte gefunden haben:

Unsere Mutter (Pflegest. II) ist seit einigen Monaten wegen ihrer Demenz in einer betreuten Wohngruppe. Eine Bereuung ist 24 Stunden täglich anwesend. (8 Personen, jeder im eig. Zimmer mit eig. Bad und gemeinsames Wohnzimmer, Küche, Terasse usw. Es wird zusammen gekocht etc.)
Zur pers. Pflege kommt ein Pflegedienstmitarbeiter zweimal täglich. Ebenso werden die verordneten Medikamente von einem Pflegedienstmitarbeiter gestellt und verabreicht. Der Arzt hat darüber hinaus noch eine Verordnung über das Blutdruck-Messen erteilt.

Da unsere Mutter ab und zu über Schmerzen in der Schulter klagt - das ist nachgewiesen wg. eines HWS/BWS-Verscheiss' - hat ihr Arzt hierüber eine Bedarfsmedikation verordnet.

Soweit wäre alles in Ordnung.

Aber: Die Betreuung in der WG verweigert die Gabe der Bedarfsmedikation! Sie sei nicht zuständig und dürfe dies nicht! Auch nicht nach Aufforderung durch meine Frau, welche die gesetzliche Betreuung für unsere Mutter ist.

Wenn der Medikamentendienst also gerade aus dem Haus ist, zieht sich meine Frau an, fährt zur Wohngruppe, gibt unserer Mutter eine Schmerztablette, bittet die anwesende Betreuung, dies zu dokumentieren und dem Medi-Dienst zu sagen und kommt wieder nach Hause. Das kann dann im ungünstigsten Fall zweimal am Tag passieren.
Der Aufwand steht dabei in keinem Verhältnis und wenn wir verhinder sind, gibt's keine Schmerztablette... Das kann so ja auch nicht richtig sein, oder?

Fragen:
- Wie wird das in anderen WGs gehandhabt?
- Darf eine Betreuung auf unsere Anordnung und bei Vorliegen der Verordnung über Bedarfsmedikation eine Schmerztablette verabreichen?
- Wie ist die Erfahrung anderer?
- Gibt es eine "Best practice" Empfehlung?

Schon jetzt Danke für Eure Antworten/Erfahrungen.

Gruß
Ralf

Kommentare

  • In unserer WG werden alle Medikamente von der Betreuungskraft (gehört zum Pflegedienst) verabreicht, der Pflegedienst rechnet mit der Krankenkasse jedoch "Medikamentengabe durch Fachkraft einschl. Anfahrt".Und das für früh und für abends 2x Anfahrt multipliziert mit 12 für 12 Bewohner. Für mich ist das Betrug, aber keinen interessierts. Was ich damit sagen will, Betreuungskräfte dürfen sehr wohl Medikamente verabreichen. Wenn das selbstbestimmte Gremium das so festlegt, dann müssen die Betreuuer als Dienstleister diese Leistung auch erbringen.
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