Muß Sozialamt Heimaufenthalt zahlen?
Hallo,
ich habe ein großes Problem!!!
Ich kümmere mich seid dem Tod meiner Oma um ihren Lebensgefährten ( ich nenne ihn hier Herr S.), der eine weit fortgeschrittene Demenz hat.
Ich hatte vor dem Tod meiner Oma schon einen Antrag auf Betreuung gestellt und mich um Ambulante Pflege gekümmert.
Am Todestag meiner Oma war auch eine Richterin wegen der Betreuung beim Herr S..
Sie sah wie verwahrlost und krank er ist und so kam er unter zwang in die Psychiatrie.
Die Ärzte diagnostizierten natürlich auch eine schwere Demenz mit aggressivem Verhalten.
Herr S. hat auch mit Selbstmord gedroht, weil er ja jetzt alleine ist.
Der Herr S. sollte nach der Klinik eigentlich in ein Heim oder Wohngemeinschaft.
Der MDK hat eine vorlaufige Pflegestufe aber abgelehnt!!! Aber der Herr S. kann nicht mehr alleine in die Wohnung zurück.Zu gefährlich- er kocht sich was zu essen, legt sich dann ins Bett und vergißt den Herd. Ich kam einmal noch in letzter Minute bevor es anfing zu brennen.Er hat auch keine Familienangehörigen, die ihn aufnehmen könnten.
Muß das Sozialamt auf jeden Fall zahlen, wenn es nur eine Heimbedürftigkeitsbescheinigung gibt ohne Pflegestufe??? Und wie kommen wir an Pflegestufe 1, obwohl die Ärzte sogar Pflegestufe 2 befürworten!!!
Ich hoffe ihr könnt mir Helfen
Ganz lieben Gruß
Sabine
ich habe ein großes Problem!!!
Ich kümmere mich seid dem Tod meiner Oma um ihren Lebensgefährten ( ich nenne ihn hier Herr S.), der eine weit fortgeschrittene Demenz hat.
Ich hatte vor dem Tod meiner Oma schon einen Antrag auf Betreuung gestellt und mich um Ambulante Pflege gekümmert.
Am Todestag meiner Oma war auch eine Richterin wegen der Betreuung beim Herr S..
Sie sah wie verwahrlost und krank er ist und so kam er unter zwang in die Psychiatrie.
Die Ärzte diagnostizierten natürlich auch eine schwere Demenz mit aggressivem Verhalten.
Herr S. hat auch mit Selbstmord gedroht, weil er ja jetzt alleine ist.
Der Herr S. sollte nach der Klinik eigentlich in ein Heim oder Wohngemeinschaft.
Der MDK hat eine vorlaufige Pflegestufe aber abgelehnt!!! Aber der Herr S. kann nicht mehr alleine in die Wohnung zurück.Zu gefährlich- er kocht sich was zu essen, legt sich dann ins Bett und vergißt den Herd. Ich kam einmal noch in letzter Minute bevor es anfing zu brennen.Er hat auch keine Familienangehörigen, die ihn aufnehmen könnten.
Muß das Sozialamt auf jeden Fall zahlen, wenn es nur eine Heimbedürftigkeitsbescheinigung gibt ohne Pflegestufe??? Und wie kommen wir an Pflegestufe 1, obwohl die Ärzte sogar Pflegestufe 2 befürworten!!!
Ich hoffe ihr könnt mir Helfen
Ganz lieben Gruß
Sabine
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Kommentare
Tipps dazu findet man viele in Broschüren und im Netz. Sei dabei-wenn der MDK kommt-und Herr S sollte nicht "beweisen"-was er alles noch kann....Ein Bericht des Hausarztes-besser-der Neurologen kann die Sache unterstützen....Wenn er eine Pflegestufe hat-kann man sich ein Heim anschauen und informieren...dazu gibt es wieder Unterlagen...man kann die Rente mit den Beiträgen der Pflegeversicherung aber auch mit dem Sozialamt aufstocken....dazu einen Antrag vom Amt holen...hier muss man nun alles offenbaren-das dient zum Ausrechnen des Anteils der Sozialhilfe-bitte nicht genieren-er hat ein Recht darauf!!
Dann läuft bald alles automatsch und ihr könnt sicher sein-dass sich die Arbeit lohnt!
Toll von Dir-dass Du so hilfst!!! Alle Achtung!
Also -ganz viel Glück und trotzdem ein schönes Fest!!! Gruß Petra
(Beitrag nachträglich am 21., Dezember. 2010 von saxl editiert)