Versicherung verlangt Überwachung poln.Hilfe
Ich habe da mal eine Frage...... wir haben seit längeren sehr gute Erfahrungen mit einer polnischen Hilfe. Verträge & Co läuft alles blitzsauber und nun kam von der Krankenkasse ein Schreiben, das wir verpflichtet sind, einmal im Monat eine "echte" Pflegekraft ins Haus kommen zu lassen, um zu überprüfen, ob die polnische Haushaltshilfe ihren Job richtig macht???!! Wenn mir dazu keiner einfallen würde, könnte ich mich an die örtliche Sozialstation wenden, die hätten bestimmt eine Liste von Ansprechpartner. Ist das Rechtens? Bei Pflegestufe I ist ja nicht viel an "echte" Pflege erforderlich - sondern hier geht es um reine haushaltiche Unterstützung! WAS verbirgt sich dahinter? Kann mir dazu jemand was sagen? Vielen Dank
Danke
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Kommentare
das ist mir völlig neu. Auf welcher gesetzlichen Grundlage soll das denn basieren. Gibt das Schreiben der Krankenkasse (oder kommt es von der Pflegekasse?) einen Hinweis darauf? Und um welche KK/PK handelt es sich (privat oder gesetzlich)?
In den meisten Fällen habe ich mit den Pflegekassen sehr gute Erfahrung gemacht, die diese Art von Dienstleistung sehr schätzen, weil es die PK ja entlastet.
Ich werde aber mal bei meiner KK/PK nachfragen, wie das dort gesehen wird und melde mich, wenn ich nähere Infos habe.
Viele Grüße
Werner
PS:
wenn der Admin einverstanden ist, kann Lilie mir ein paar Infos per mail senden.
freue mich über deine Tipps, aber mit der PN(?) da bin ich kein Held. Wüsste hier noch nichteinmal wo ich die schreibe?!?
Aber das mit dem Gesetz das bringt mich auf die Idee da nachzufragen. Freue mich auf mehr Infos.
Nachrichten, die direkt per Mail weitergeleitet werden sollen, können Sie mir an susanna.saxl@deutsche-alzheimer.de schicken. Ich sorge dafür, dass sie ihren Empfänger erreichen.
Viele Grüße,
Susanna Saxl
Administratorin
sehr schön. Ich werde Ihnen gleich eine Mail schicken, die Sie gerne weiterleiten können.
HG
werner
Dabei geht es auch nicht um die Kontrolle einer "Nur-Haushaltshilfe", sondern darum, sicherzustellen, daß die eigentliche Pflege fachgerecht erledigt wird, beispielsweise durch Angehörige. Nur für die Haushaltshilfe wird schließlich kein Pflegegeld gezahlt, sondern vorrangig für die körperliche Pflege, die irgendwie sichergestellt sein muß.
(Beitrag nachträglich am 09., Februar. 2012 von apex editiert)
Der Brief beinhaltet diesen Hinweis auf ein Gesetz NICHT und ist im Tonfall auch nicht erkennbar als "Fürsorge". Auch das die Kosten dafür von der Pflegekasse übernommen werden wird mmit keinem Wort ewähnt. Insofern besten Dank an apex, ich werde Kontakt zur PV suchen und nächste Schritte abklären. Neuigkeiten und Erkenntnisse gebe ich gerne an alle weiter. ABER eine Frage bleibt für mich bestehen: Hat hier jemand schon diese Überprüfung gehabt?
ich habe mal bei meiner Pflegekasse nachgefragt. Dort ist nichts derartiges bekannt. Es scheint so zu sein, wie Apex es geschrieben hat. Die Beratungen nach 37/3 SGB 11 sollen durchgeführt werden um sicher zu stellen, dass das Pflegegeld auch sachgerecht verwendet wird und hat nichts mir der polnischen Betreuerin zu tun.
Die Überprüfung kann jeder anerkannte Pflegedienst machen. Nur ist es manchmal so, dass es noch Pflegedienste gibt, die dieser sog. 24-Stunden-Betreuung sehr ablehnend gegenüber stehen und dann u.U. keine sachliche Überprüfung mehr stattfinden kann.
Ich arbeite mit einigen Pflegediensten Hand in Hand und wenn du mir sagst in welcher Gegend du wohnst kann ich dir ggf. sagen, welcher Pflegedienst auch keine Vorurteile gegenüber den polnischen Betreuerinnen hat.
Ansonsten ist das aber eher eine Routinesache.
Viele Grüße
werner
Wenn ich ein "schlechtes" Gefühl im Telefonat mit dem Pflegedienst habe melde mich ich mich gerne bei Dir Weti.
Ich drück dir die Daumen.