Nach der Pflege Arbeitslos?
Hallo,
ich habe hier mal einen Tipp für Euch.
Wer einen Verwanden Pflegt, und nur dann, hat wenn er wieder Arbeiten möchte einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Vorraussetzungen sind aber:
Pflegende müssen spätestens 4 Wochen nach Beginn der Pflege einen Antrag auf freiwillige
Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung bei der Agentur für Arbeit stellen.
Der Monatliche Beitrag liegt bei ca. 15,93133 pro Monat. Die Interessenten müssen auch unmittelbar vor Beginn der Angehörigenpflege versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung gewesen sein und in den 24 Monaten vor Beginn der Angehörigenpflege mindestens zwölf versicherungspflichtige Monate nachweisen können.
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein durchgängiges Beschäftigungsverhältnis handelt oder ob einzelne Beschäftigungen lediglich zusammengerechnet werden.
Vorrausetzungen sind aber, dass Pflegepersonen Ihre Pflegetätigkeit unmittelbar nach Ende des Versicherungsverhältnisses aufgenommen haben.
So, dass klingt jetzt bestimmt etwas verwirrend, aber macht Euch mal schlau wenn Ihr vor habt Euren Job zur Pflege eines Angehörigen zu kündigen.
Ich denke mal die knapp 16133 im Monat machen den Bock nicht Fett, aber das Leben geht nach der Pflege weiter und da muss man auch jetzt schon einmal daran Denken.
LG Uschi
ich habe hier mal einen Tipp für Euch.
Wer einen Verwanden Pflegt, und nur dann, hat wenn er wieder Arbeiten möchte einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Vorraussetzungen sind aber:
Pflegende müssen spätestens 4 Wochen nach Beginn der Pflege einen Antrag auf freiwillige
Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung bei der Agentur für Arbeit stellen.
Der Monatliche Beitrag liegt bei ca. 15,93133 pro Monat. Die Interessenten müssen auch unmittelbar vor Beginn der Angehörigenpflege versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung gewesen sein und in den 24 Monaten vor Beginn der Angehörigenpflege mindestens zwölf versicherungspflichtige Monate nachweisen können.
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein durchgängiges Beschäftigungsverhältnis handelt oder ob einzelne Beschäftigungen lediglich zusammengerechnet werden.
Vorrausetzungen sind aber, dass Pflegepersonen Ihre Pflegetätigkeit unmittelbar nach Ende des Versicherungsverhältnisses aufgenommen haben.
So, dass klingt jetzt bestimmt etwas verwirrend, aber macht Euch mal schlau wenn Ihr vor habt Euren Job zur Pflege eines Angehörigen zu kündigen.
Ich denke mal die knapp 16133 im Monat machen den Bock nicht Fett, aber das Leben geht nach der Pflege weiter und da muss man auch jetzt schon einmal daran Denken.
LG Uschi
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