Betreuung
Hallo an Alle,
ich habe dich letzten Tage mit Betreuungsverfügungen auseinander gesetzt und einige Seiten dazu gelesen, wie http://themen.germanblogs.de/archive/2009/11/12/formular-fur-vorsorgevollmacht-und-betreuungsverfugung-ausfullen.htm , http://www.palliativ-portal.de/Patientenverfuegung oder http://www.bestattungsplanung.de/vorsorge/betreuungsverfuegung.html
Vielleicht habt ihr ja noch ein paar wichtige Hinweise die man beachten sollte.
Vielen Dank und viele Grüße
ich habe dich letzten Tage mit Betreuungsverfügungen auseinander gesetzt und einige Seiten dazu gelesen, wie http://themen.germanblogs.de/archive/2009/11/12/formular-fur-vorsorgevollmacht-und-betreuungsverfugung-ausfullen.htm , http://www.palliativ-portal.de/Patientenverfuegung oder http://www.bestattungsplanung.de/vorsorge/betreuungsverfuegung.html
Vielleicht habt ihr ja noch ein paar wichtige Hinweise die man beachten sollte.
Vielen Dank und viele Grüße
Anmelden oder Registrieren, um zu kommentieren.
Kommentare
diesen Beitrag habe ich gerade gelesen und finde ihn sehr gut.
Wir selbst haben sehr gute Erfahrungen mit einer Genralvollmacht (vom Notar bestätigt) gemacht.
Mit so einer Vollmacht konnten wir für den Schwiegervater eigentlich alles regeln vor Jahren.
Man bekommt beim Notar Unterlagen hingelegt und der Notar führt ein Gespräch mit der Person, die die Vollmachten "verteilen" möchte.
Alle Pesonen, die in der Vollmacht mit aufgeführt werden sollen, waren bei dem Notartermin mit anwesend und konnten Anregungen geben bzw. Fragen dazu stellen und anschließend mit unterzeichnen.
Man setzt ja dort Personen ein, denen man vertraut und seinen Willen auch kundtut. Im Normalfall sind dies Ehepartner, Kinder oder auch die Eltern.
Jeden kann es treffen, dass er/sie ins Koma fällt und nichts mehr selbst regeln kann, dann ist so eine Generalvollmacht sehr hilfreich.
Die Vertrauensperson bzw. Personen können sofort alles regeln, ob nun die gesundheitliche Betreuung oder Finanzangelegenheiten.
Als meine Mutter vor etwa 10 Jahren immer vergesslicher wurde, haben wir mit ihr auch einen Termin beim Notar gemacht und dies alles schriftlich regeln können.
Nun pflege ich sie inzwischen sehr viele Jahre und
habe schon an recht vielen Stellen mit einer Kopie dieser Generalvollmacht Dinge erledigen können (Beantragung Schwerbehinderung, Befreiung bei Rundfunk und Fernsehen, Beantragung Pflegestufe und Kurzzeitpflegeeinrichtung, bei Krankenhauseinweisungen, Änderungen bei der Sparkasse usw.)
Inzwischen haben in unserer engeren Verwandtschaft fast alle (ob jung oder alt) so eine notarielle Generalvollmacht. Schließlich können auch sehr junge Menschen einen schweren Unfall haben, ins Koma fallen usw.
Meine Mutter hat als nahe Verwandten nur noch meinen Bruder und mich. Wir beide sind in der Generalvollmacht eingetragen und können für sie alles regeln. Wenn einer mal nicht kann, so ist der andere immer handlungsfähig den Willen meiner Mutter zu bekunden ohne gerichtliche Wege erst beschreiten zu müssen.
Wenn man möchte, kann man im Laufe seines Lebens so eine Generalvollmacht auch ändern (Namen streichen lassen oder welche zufügen o.a.).
Bei älteren Menschen wird dies aber weniger der Fall sein.
Die Kosten beim Notar sind für meine Begriffe dafür erträglich und wir würden dies zu jeder Zeit wieder so tun.
Vielleicht hilft dieser Eintrag ja so manchen von Euch.
Herzl. Grüße
Christine