Präzedenzfall/Ablehnung Pflegestufe
Hallo liebe Forum-Mitglieder,
ich benötige euren Rat.
Kann mir jemand sagen, ob es Präzedenzfälle zum o.g. Thema gibt.
Die 81-jährige Patientin leidet an einer Demenzerkrankung und hat auch eine Weglauftendenz. Der MD hat aufgrund der vorhandenen Mobilität nur 21 min. Pflegezeit festgestellt und somit die Pflegestufe 1 abgelehnt. Gleichzeit wird eine 24 stündige Betreuung empfohlen. Dieser Widerspruch ist m.M. nach ein Manko in dieser Thematik. Bevor ich jetzt WIderspruch einlege, würde ich mich freuen, wenn Ihr mir mit Hinweisen / Erfahrungen helfen würdet.
ich benötige euren Rat.
Kann mir jemand sagen, ob es Präzedenzfälle zum o.g. Thema gibt.
Die 81-jährige Patientin leidet an einer Demenzerkrankung und hat auch eine Weglauftendenz. Der MD hat aufgrund der vorhandenen Mobilität nur 21 min. Pflegezeit festgestellt und somit die Pflegestufe 1 abgelehnt. Gleichzeit wird eine 24 stündige Betreuung empfohlen. Dieser Widerspruch ist m.M. nach ein Manko in dieser Thematik. Bevor ich jetzt WIderspruch einlege, würde ich mich freuen, wenn Ihr mir mit Hinweisen / Erfahrungen helfen würdet.
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Kommentare
Tatsache ist jedoch, daß es bei der Pflegeeinstufung vor allem auf den körperlichen Hilfsbedarf ankommt. Dieser kann allerdings auch gegeben sein, wenn jemand aufgrund von Demenz Handlungen wie Waschen oder Anziehen nicht mehr selbst umsetzen kann, sondern fremde Hilfe braucht.
Die Betreuung für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (§§ 45a, 45b SGB XI) kann auch ohne Pflegestufe bewilligt werden. Das wird manchmal als "Pflegestufe 0" bezeichnet, obgleich es die eigentlich nicht gibt. Dies wären 100 oder 200 Euro monatlich, welche für entsprechende Betreuungsangebote verwendet werden können.
Bevor du Widerspruch einlegst, muß dir erstmal das MDK-Gutachten vorliegen. Also anfordern, es muß überlassen werden. Nur dann kann man einen Widerspruch sinnvoll begründen. Die Begutachtungsrichtlinien des MDK kannst du auf deren Webseite herunterladen oder dir als Broschüre anfordern. Notfalls erstmal zur Fristwahrung Widerspruch ohne nähere Begründung einlegen.
Die Fa. hilft bei Widersprüchen und auch bei der Einstufung - falls du mit der Pflegeberatung oder mit dem -stützpunkt nicht weiterkommst.
Viel Glück
werner
(Beitrag nachträglich am 23., August. 2011 von weti editiert)