Anerkennung der Pflegestufe nach Widerspruch
Wie viele Andere hier, habe auch ich eine pflegebedürftige Mutter. Nach der 1. Ablehnung der Pflegestufe I in 03/2006, einem Neuantrag in 11/06, der angeblich leider nicht ankam und einem wiederholten Antrag in 12/06 bekam ich eine Ablehnung in 02/07. Meinem umgehenden Widerspruch mit viel Gezeter und ärztlichem Gutachten folgte eine Neubegutachtung des MDK in 08/07. Jetzt bietet mir die Kasse die Pflegestufe I ab 01.04.07 an. Meine Frage ist nun, ab welchem Termin die Pflegekasse zahlen müsste? Ab Antragstellung oder ab Neubegutachtung? Weiss das vielleicht jemand?
Freundliche Grüße
Kristina
Freundliche Grüße
Kristina
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Kommentare
habe gerade Deinen Eintrag gelesen...
Mir ist nichts anderes bekannt, als dass man die Pflegestufe ab dem Zeitpunkt anerkannt bekommt, wann der Antrag gestellt wurde.
In Deinem Fall müsste dies ab 12/06 sein, da Du sofort in Widerspruch gegangen bist.
Auch habe ich im Netz unter folgendem Link die nachfolgenden Zeilen gefunden:
http://64.233.183.104/search?q=cache:iIoFlyIDLUkJ:www.porta-l.de/index.php?id=92&layout=&style= Pflegestufe Widerspruch&hl=de&ct=clnk&cd=13&gl=de
Stellen Sie sofort einen Antrag auf Leistungen nach SGB XI (Pflegeversicherung und Plegeleistungsergänzungsgesetz) bei Ihrer Pflegekasse! Wenn sich keine Ansprüche ergeben, schadet es nichts. Wenn jedoch Ansprüche bestehen, bedeutet jeder versäumte Tag verschenktes Geld. (Im Falle der Pflegeversicherung gibt es keine rückwirkenden Leistungen, als erster Tag des Anspruchs gilt der Tag der Antragstellung!)
Viel Durchhaltekraft und Erfolg
wünscht Dir Christine
danke für deinen Rat und den Link. Du hast mir mit deinem Beitrag beim Lesen gestern schon so viel Kraft gespendet. Die Kasse arbeitet mit Tricks, die man nur der Mafia zutraut. Ich bin jetzt aber sicherer, nachdem ich eure Erfahrungen las. Ich danke dir und den anderen "Kämpfern" und wünsche euch weiterhin viel Energie!
Alles Gute,
Kristina
ja, das ist für uns alle wichtig, wenn Rückmeldungen kommen, da wir alle von solchen Erfahrungen profitieren können.
Somit sind dies echte Hilfen.
Liebe Grüße von Christine
ich habe nach einem Jahr und einem Monat tatsächlich das Pflegegeld der Pflegestufe 1 für meine Mutter rückwirkend ab Antragstellung erhalten. Bis es so kam, war ich unterdessen bei einem Anwalt, was ich der Kasse auch mitteilte. Darufhin ließen sie sich noch einmal 4 Wochen Zeit und entschieden dann, daß es doch gezahlt werden kann. Der Anwalt bestätigte mir, das ich im Recht war mit der Forderung.
In der Hoffnung, daß dieses Ergebnis auch anderen Kraft gibt zu kämpfen, verbleibe ich mit lieben Grüßen,
Kristina Richter
Ich habe mit der Mitarbeiterin vom MDK keine Probleme. Ich habe ihr den Ablauf und die Probleme genau geschildert und bekomme seit drei Jahren Pflegegeld seit einem Jahr Pflegestufe 2. Unser Hausarzt meinte er würde die 3er unterstützen, aber ich bin nicht überzeugt das sie gerechtfertigt wäre. s braucht einfach alles seine Zeit. Auserdem bei einen Heimaufenthalt ist sie auch nicht sehr nützlich.
Gruß Zäzilia
ja, das sehe ich auch so wie Du. Damit wird ja auch für den Patienten selbst der Heimaufenthalt teurer, nicht nur für die Pflegekasse.
Und es weiss ja kaum jemand von uns, ob nicht auch einmal schnell die Situatuion sich so ändert, dass man sich eben doch für einen Heimaufenthalt des Anghörigen entschließen muss. Denn sehr viel Kraft und Nerven kostet die Pflege nun einmal. Und sollte man selbst gesundheitlich mal nicht mehr so fit sein, dann geht vieles schon nicht mehr so ohne weiteres.
Mit der Mitarbeiterin des MDK, die bei uns war habe ich auch sehr gute Erfahrungen gemacht. Allerdings hatte ich im Vorfeld schon ein Pflegetagebuch geführt über reichlich 3 Wochen, was ich schon der Krankenkasse zugeschickt hatte, so dass die Mitarbeiterin des MDK alles "schwarz auf weiß" hatte.
Herzliche Grüße von Christine