Vorbereitung für MDK-Begutachtung

Hallo,
ich/wir haben gerade die Begutachtung des MDK zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit meiner Frau hinter mir. Die ist mittlerweile 65 Jahre alt, seit drei Jahren wissen wir von ihrer Alzheinmer-Erkrankung. Nach dem alten Pflegebedürftigkeitsbegriff hätte sie - wenn überhaupt - Pflegestufe 0 bekommen. Jetzt ist es Pflegegrad 2. Meiner Meinung nach wurden aber wesentliche Punkte bei der Begutachtung nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt - daher habe ich Widerspruch eingelegt.
Ich habe früher in der Demenzberatung gearbeitet und unterrichte noch an einer Altenpflegeschule und kenne mich etwas im Pflegeversicherungsrecht aus.
Wer sich gerne zur Vorbereitung auf die Begutachtung oder wegen eines Rechtsverfahrens weitergehend mit dem neuen Recht (seit 01.01.2017) und den Voraussetzungen für die Pflegegrade informieren möchte, kann sich hier:
https://www.mds-ev.de/richtlinien-publikationen/richtlinien-grundlagen-der-begutachtung/pflegebeduerftigkeit.html
die aktuellen Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit herunterladen. Ich empfehle speziell für Alzheimer-Patienten die Seiten 28 bis 68, und besonders die Module 2, 3 und 6.
Mit dem Bescheid der Pflegekasse wird auch das Gutachten des MDK mitgeschickt. Hier sollte man genau hinschauen, ob das dort gezeichnete Bild auch der Wirklichkeit des Patienten nahekommt. Man kann zusätzlich zur Vorbereitung auch die im Internet vorhandenen sog. Pflegegradrechner nutzen. Sie ersetzen aber nicht eine tiefere Beschäftigung mit der Thematik der Begutachtung. Die Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit sind hier sehr hilfreich.
Gruß Unverzagt

Kommentare

  • Hall "Unverzagt",
    vielen Dank für Ihren Beitrag hier und Ihre Hinweise.
    Wir sind sehr interessiert an Rückmeldungen zu den Begutachtungen mit dem "Neuen Begutachtungsinstrument" und den Pflegegraden, die nach den neuen Bestimmungen in der Praxis vergeben werden. Es wäre gut zu wissen, welche Bereiche in der Begutachtung möglicherweise nicht ausreichend detailliert betrachtet werden. Vielleicht können Sie mir dazu noch ein paar weitere Infos zukommen lassen? Gerne per E-Mail an susanna.saxl@deutsche-alzheimer.de.

    Viele Grüße
    Susanna Saxl, DAlzG
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