Pflegestufen ?
Hallo,
ab wann kann man Pflegestufe 1 bzw. 2 beantragen?
Welche Voraussetzungen müssen da erfüllt sein?
Zu welchem Begutachter muss man da gehen?
Was würde eine Kurzpflege für 10 Tage ohne Pflegestufen kosten?
Demenz /Alzheimer (78Jahre alt) wurde diese Woche festgestellt.
Der Arzt(Neurologe)meinte, dass Alzheimer schon mehrere Jahre besteht und konnte erhebliche Defizite feststellen. Etwa seit paar Jahren schon nicht auf Namen oder manchen Worte kommt und seit einem halben Jahr langsame unsichere Bewegung hat.
Danke
ab wann kann man Pflegestufe 1 bzw. 2 beantragen?
Welche Voraussetzungen müssen da erfüllt sein?
Zu welchem Begutachter muss man da gehen?
Was würde eine Kurzpflege für 10 Tage ohne Pflegestufen kosten?
Demenz /Alzheimer (78Jahre alt) wurde diese Woche festgestellt.
Der Arzt(Neurologe)meinte, dass Alzheimer schon mehrere Jahre besteht und konnte erhebliche Defizite feststellen. Etwa seit paar Jahren schon nicht auf Namen oder manchen Worte kommt und seit einem halben Jahr langsame unsichere Bewegung hat.
Danke
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Kommentare
1.) ab wann kann man Pflegestufe 1 bzw. 2 beantragen?
beantragen kann der Patient bei der Kankenkasse, die dann einen Gutachter vom MdK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) schickt. Familienangehörige können bei der Begutachtung dabei sein.
Der Gutachter (ein Arzt/Ärztin) machen verschiedene tests und füllen sog. "Module" (Fragebögen) aus.
Die Module sollte man sich vorher ansehen/runterladen und für sich ausfüllen,
z.B. bei https://www.pflege-durch-angehoerige.de/pflegegrade-pflegeleistungen/mdk-begutachtung/
oder https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegerecht/pflegegrade/
oder wenn die Krankenkasse diesen Service anbietet, wie die Barmer
2.) Welche Voraussetzungen müssen da erfüllt sein? - wenn Demenz vom Arzt festgestellt wurde reicht das schon
3.) Zu welchem Begutachter muss man da gehen? der wird von der Krankenkasse geschickt (siehe 1,)
4.) Was würde eine Kurzpflege für 10 Tage ohne Pflegestufen kosten?
das hängt von den Preisen der Pflegeheime ab. Anspruch auf Kurzzeitpflege hat man erst nach 1/2 Jahr nachdem der Pflegegrad festgestellt wurde - bei Härtefällt manchmal auch schon vorher
5.) Demenz /Alzheimer (78Jahre alt) wurde diese Woche festgestellt. wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt kann auch die darin benannte Person die Einstufung beantragen.
6.)Unabhängig davon können Demente auch Schwerbehinderten-Ausweis beantragen beim zuständigen Landesamt des Wohnortes, mit den Buchstaben H Hilfsbedürftig, G Gehbehindert B braucht Begleitung. Lohnt sich wenn Demente nicht mehr Auto fahren dürfen, so fährt die Begleitperson kostenlos mit in Bus und Bahn
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen
Ich wünsche dir viel Kraft, und Geduld beim papierkrieg
Liebe Grüße Theresa
vielen Dank für deine ausführliche Antwort.
Ich nehme mal an, dass noch keine Pflegestufe besteht.
Ich habe mal paar Videos bei YouTube angeschaut, da bekommt man diese Pflegestufen nicht so leicht, besonderes die Stufe 2, da wo die Krankenkasse wirklich was zahlen soll.
Jetzt zu Tage erreicht man kaum was ohne Rechtsanwalt.
Liebe Grüße
hat jemand schon damit Erfahrungen gemacht?
www.familiara.de/pflegegrad-beantragen/
www.pflegewiki.de/wiki/FAMILIARA_Pflegeberatung
Gibt es noch andere Firmen, die solche Beratungsdienstleistungen anbieten?
als Pflegeversicherter in einer Pflichtversicherung(wo der Antrag auf Pflegegrad gestellt wird) hast Du einen gesetzlichen Anspruch auf kostenfreie und unabhängige Pflegeberatung. Wenn man bei der Pflegekasse den Antrag stellt, dann müssen Sie einen darüber informieren, wo man diese Pflegeberatung in Anspruch nehmen kann. In vielen Bundesländern gibt es sogenannte Pflegestützpunkte, die diesen Auftrag übernehmen und auf Wunsch auch zuhause beraten. Es ist immer gut, wenn man sich durch jemanden gut beraten lässt, damit man weiß, worauf es bei der Begutachtung ankommt.
Übrigens, Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung kann man sofort nach Erreichen des Pflegegrades 2 oder darüber in Anspruch nehmen. Inzwischen kann man unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Pflegegrad Kurzzeitpflege von der Kasse finanziert bekommen. Ob der Urlaub der Angehörigen eine solche ist, wage ich zu bezweifeln.
Viele Grüße
Imke
man kann sich beraten lassen, ob man dadurch Pflegestufe von der Krankenkasse bekommt, die einem zusteht, das ist eine andere Sache.
Grüße