Betreuung

ich bin heidi. mein vater ist vor ca. 2 wochen verstorben. meine muttern wohnt mit ihrem hund,den sie nicht mehr nausfuehren kann, in einemviel zu grossen haus. ich selbst wohne mitn meinem mann im ausland ca. 400 km. nun habe ich ueberlegt, ob ich nicht von amts wegen einen bestreuer anfragen soll. Wer hat damit erfahrung. Ich selsbt habe keine geschwister. Die geschwister meiner mutter sind aasgeier. Wer kann helfen. Danke

Kommentare

  • Auch ich wüßte gerne mehr über das Thema "Betreuung". Am Freitag war ich mit meiner Mutter beim Neurologen.Er sagte mir,daß ich beim Amtsgericht einen Antrag auf einen Betreuer stellen soll.Er soll dann die Entscheidungen treffen,die meine Mutter nicht mehr treffen kann,z.B. Falls eine Operation fällig ist,die meine Mutter evtl. ablehnen würde.Da mein Vater noch lebt,dachte ich immer,daß er für meine Mutter entscheiden kann.Kann ich ihn oder mich selbst als Betreuer für meine Mutter einsetzen?Was mache ich denn beim Amtsgericht?Muß ich da ein Antragsformular holen?Ich hatte bisher noch nie mit Gerichten zu tun.Wer hat Erfahrung damit?Gruß Silvia
  • Liebe Silvia,
    ein paar kurze Informationen zu Ihren Fragen:
    1) Ihr Vater kann nach dem aktuellen Recht Ihre Mutter auch als Ehepartner nicht rechtlich vertreten. Das heißt, dass z.B. der Arzt ihm (wie auch Ihnen) gegenüber an die Schweigepflicht gebunden ist, wenn Ihre Mutter ihn nicht selbst davon entbindet. Aber auch wenn es um Fragen wie Operationen, Krankenhausaufenthalte usw. geht, kann diese Entscheidungen nur ein bestellter Betreuer für Ihre Mutter treffen.
    2) Nach dem Betreuungsgesetz muss das Gericht zuerst prüfen, ob ein Angehöriger (Ehepartner/Kind) für die Betreuung in Frage kommt. Sie können einen Vorschlag dazu gleich in den Antrag mit hineinschreiben.
    3) Es gibt für den Antrag bzw. die Anregung einer Betreuung in der Regel keine Vordrucke. Sie können den Antrag frei formulieren. Er sollte Angaben zur Person Ihrer Mutter, zur diagnostizierten Krankheit sowie eine möglichst genaue Beschreibung der Situation und dem Betreuungsbedarf enthalten. Außerdem eben einen Vorschlag, wer als Betreuer in Frage kommt.

    Mehr Informationen zu dem Thema finden Sie auf unserer Homepage auf folgender Seite: http://www.deutsche-alzheimer.de/pdf/FactSheet09.pdf .

    Außerdem möchte ich Sie auf unseren "Ratgeber in rechtlichen und finanziellen Fragen" hinweisen, der neben ausführlichen Infos zum Betreuungsrecht auch Informationen zu anderen Fragen wie Haftungsrecht und Finanzierung von Pflege usw. enthält. Sie können Ihn über diese Homepage bestellen (4,50 Eur).

    Herzliche Grüße

    Susanna Saxl
    Alzheimer-Telefon
  • Hallo Susanna.Danke für Ihre Stellungnahme.....Die Gerichte sind aber kompliziert!!!! Wonach beurteilen die denn,ob ein Angehöriger als Betreuer in Frage kommt oder nicht?Ich finde es bedeutend schlimmer,auch im Interesse meiner Mutter,wenn eine fremde Person diese Aufgabe übernimmt.Ich weiß auch garnicht,ob eine Betreuung jetzt überhaupt schon erforderlich ist.Es ist auch noch nicht 100%ig sicher,ob meine Mutter diese Alzheimer-Erkrankung hat.Es steht fest,daß sie durch eine verstopfte Halsschlagader Durchblutungsstörungen im Gehirn hat.......Ich habe heute erstmal dafür gesorgt,daß sie eine Pflegestufe bekommt.Dazu muß sie von einem Arzt begutachtet werden.Diese Ding finde ich im Moment viel wichtiger als mich um einen Betreuer zu kümmern.Gruß Silvia
  • Hallo Silvia
    Hast Du deine Jugend in Porz verbracht?
    Grüße Ernst
  • hallo susanna,

    wenn ich auf den o.a. link klicke, bekomme ich ein "not found"
    vielleicht komme ich hier auch ein paar jahre zu spät.
    falls aber nicht, gleich eine frage: ich suche dringend einen guten anwalt in berlin, der sich mit dem thema betreuungsrecht auskennt - lieben dank
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