Haustürgeschäfte mit Demenzerkrankten
Hallo, liebe Community!
Hat jemand Erfahrungen im rechtlichen Umgang mit Haustürgeschäften mit Demenzerkrankten? Präzedenzfälle Etc.?
Folgendes hat sich zugetragen:
Die Mutter meiner Bekannten ist Demenzerkrankt und hat sich wohl im Januar als Sie allein zu Hause war an der Haustür einen Staubsauger andrehen lassen! Dies ist erst jetzt aufgefallen, als nämlich eine Rechnung über sage und schreibe 4440 133 ins Haus flatterte!! Meine Bekannte konnte die Rechnung zunächst nicht zuordnen und erst auf mehrmaliges Nachfragen meinte Ihre Mutter dann, daß sich der neue Staubsauger doch im Couchkasten befinde! Und da war er auch, ein nagelneuer Staubsauger der Fa. K! Das Geschäft war also zustande gekommen! Meine Bekannte bat nun bei der Fa. K darum das Gerät zurückzunehmen, da ihre Mutter keine Verwendung für das Gerät habe und dieses sicherlich auch nicht gekauft hätte, wenn sie bei klarem Verstand gewesen wäre! Die Fa. K. weigert sich unter dem Hinweis, daß ein Rechtsgeschäft zustande gekommen ist, erklärte sich aber gerne bereit das Gerät noch einmal kostenlos vorzuführen und zu erklären!
Sind jemandem ähnliche Fälle bekannt? Wie sind die ausgegangen, bzw. geregelt worden?
Kennt jemand Präzedenzurteile?
Lohnt sich ein Gang zum Anwalt, zur Presse?
Im Voraus vielen Dank für jede hilfreiche Antwort!
Freundliche Grüße aus Berlin und einen erfolgriechen Tag wünscht
der sky71
Hat jemand Erfahrungen im rechtlichen Umgang mit Haustürgeschäften mit Demenzerkrankten? Präzedenzfälle Etc.?
Folgendes hat sich zugetragen:
Die Mutter meiner Bekannten ist Demenzerkrankt und hat sich wohl im Januar als Sie allein zu Hause war an der Haustür einen Staubsauger andrehen lassen! Dies ist erst jetzt aufgefallen, als nämlich eine Rechnung über sage und schreibe 4440 133 ins Haus flatterte!! Meine Bekannte konnte die Rechnung zunächst nicht zuordnen und erst auf mehrmaliges Nachfragen meinte Ihre Mutter dann, daß sich der neue Staubsauger doch im Couchkasten befinde! Und da war er auch, ein nagelneuer Staubsauger der Fa. K! Das Geschäft war also zustande gekommen! Meine Bekannte bat nun bei der Fa. K darum das Gerät zurückzunehmen, da ihre Mutter keine Verwendung für das Gerät habe und dieses sicherlich auch nicht gekauft hätte, wenn sie bei klarem Verstand gewesen wäre! Die Fa. K. weigert sich unter dem Hinweis, daß ein Rechtsgeschäft zustande gekommen ist, erklärte sich aber gerne bereit das Gerät noch einmal kostenlos vorzuführen und zu erklären!
Sind jemandem ähnliche Fälle bekannt? Wie sind die ausgegangen, bzw. geregelt worden?
Kennt jemand Präzedenzurteile?
Lohnt sich ein Gang zum Anwalt, zur Presse?
Im Voraus vielen Dank für jede hilfreiche Antwort!
Freundliche Grüße aus Berlin und einen erfolgriechen Tag wünscht
der sky71
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Kommentare
meine Mutter ist seit 4 Jahren im Haus mit bei uns. Vorher wohnte sie allein und hatte sich auch allerhand Dinge andrehen lassen (and. Telefonvertrag, Zeitschriftenabos, usw.). Gute Erfahrungen habe ich seit der Zeit gemacht, seit uns die Generalvollmacht für sie vorlag.
Schon allein dieser Satz von mir half bei manchen Stellen.
Bei dieser langen Zeit, die Du beschreibst,ist es sicher schwieriger, zu reagieren. Da bin ich selbst gespannt auf die Reaktionen hier im Forum.
Jedenfalls ist mei Dementkranken eine vom Notar erstelle Generalvollmacht sehr wichtig!
Herzl. Grüße
Christine
lt. BGB ist jemand geschäftsfähig, wenn er seine Willenserklärungen oder rechtsgeschäftlichen Handlungen selbst beurteilen und verstehen kann.
Geschäftsunfähig ist wiederum derjenige, der sich in einem Zustand krankhafter und dauerhaft gestörter Geistestätigkeit befindet, der die freie Willensbildung ausschließt. Die Grenze zwischen Geschäftsfähigkeit und -unfähigkeit ist aber gerade bei Demenz oder schweren psychischen Erkrankungen schwer zu ziehen. Im Fall deiner Bekannten hätte eine rechtswirksame Vorsorgevollmacht geholfen, allerdings ist es erforderlich, dass der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt der Beurkundung geschäftsfähig war (d.h. es war sein freier Wille diese Vollmacht zu erteilen). Ich denke ich würde mich beim Anwalt beraten lassen. Die Frage die ich mir nämlich stelle ist, inwiefern gibt es ein Widerrufsrecht für Geschäfte die nicht rechtswirksam sind. Gibt es da Fristen, wie bei rechtsgültigen Geschäften? Darüber hinaus wäre zu klären inwieweit die Staubsaugerfirma zur Herausgabe des Geldes verpflichtet wäre (ohne Rücksicht auf Fristen), wenn sich jetzt noch herausstellt, dass das Geschäft mit einer geschäftunfähigen Person und damit ohne Rechtsgrundlage geschlossen wurde. Kann evlt. der behandelnde Arzt bestätigen, dass der Patient zu dem Zeitpunkt (im Januar) bereits geschäftunfähig war?
Wie gesagt, ich würde versuchen das über einen Anwalt zu klären (vorausgesetzt seine Rechnung wird nicht noch teurer als der Streitwert).
Herzliche Grüße
Anja
Meine Bekannte hatte ja ´nen Anwalt eingeschaltet, welcher sich auch echt gut gekümmert hat!
Durch seine Anschreiben hat er die Fa. K und deren Kreditvermittler gegeneinander aufgebracht!
Der Kreditvermittler wollte mit, augenscheinlich, erschlichenen Abschlüssen nichts zu tun haben und verweigerte die Fortsetzung des Inkasso! Monatelang stritten sich nunmehr das Kreditinstitut und Fa. K!
Vor ca. 4 Wochen hat die Fa. K den Staubsauger abholen lassen und gleichzeitig ein Schreiben ausgehändigt, welches belegt, dass die Mutter meiner Bekannten keine Verpflichtungen gegenüber der Fa. K und dem Kreditinstitut hat!
Meine Bekannte hatte somit lediglich ca. 150 133 Anwaltskosten zu zahlen und sie und ihre Mutter sind somit nochmal mit ´nem blauen Auge davon gekommen! Mittlerweile ist auch die Aberkennung der Geschäftsfähigkeit der Mutter rechtskräftig!
Aber der Ärger geht weiter...
...nämlich mit Nachbarn die die Demenz der Mutter erkannt haben und diese Für Ihre Zwecke zu nutzen, und sei es nur um sich Zigarretten oder Geld zu "leihen"!
Dazu demnächst mehr!
MfG und eine erfolgreiche Woche wünscht aus Berlin
SKY71