Eingriff in Privatsphäre - Fristlose Kündigung
Hallo Miteinander,
Meine Großeltern hatten Demenz, meine Mutter hatte Demenz und nun mein Vater am Anfang. Ich brachte ihn in ein Pflegeheim.
Er legt grossen Wert darauf (so wie viele Menschen), dass sein Eigentum seine Privatsphäre ist. Seine Wäsche wasche ich und, bisher, wenn die Schränke etwas stinkendes enthielten säuberte ich diese oder das Heim rief mich an und ich kam und machte sauber.
Ich bin mir sicher, dass mein Vater doch recht gut weiß, wo er welche Sachen ablegt. So rief er mich schon öfter an, dass sie schon wieder an seinen Sachen waren. Letztes Mal, als ich mit meinem Vater vom Ausflug kam, fiel mir auch auf, dass die Kleidung plötzlich in anderer Reihenfolge im Schrank hing, in seiner schmutzigen Wäsche plötzlich Kleidung lag, welche vor dem Ausflug nicht drin war. Ebenso fand ich meine Nahrungsergaenzungsmittel nicht, welche ich vor dem Besuch eingekauft hatte und während des Ausflugs in der Schublade lagerte.
Dann fragte ich dich mal nach und erhielt die Auskunft, dass man gereinugt hätte und die Nahrungsergaenzungsmittel entfernt hat, da er diese im Heim anmelden muss. Mein Vater nimmt keine anderen Medikamente und benötigt bei Krämpfen Magnesium, bei Kopfschmerzen Aspirin. Man nahm auch meine Nahrungsergaenzung weg, die ich nach dem Ausflug zu mir nehmen wollte.
Heraus bekam ich nichts wieder und mein Vater liegt seit einigen Tagen ohne seine Vitamine im Heim.
Ich persönlich halte das unangekündigte öffnen der Schubladen und Schränke sowie die Wegnahme der Nahrungsergaenzung als übergriffig, dass ich am liebsten sofort kündigen möchte und meinen Vater erst mal zu mir holen.
Ist eine fristlose Kündigung des Heimvertrags in so einem Fall möglich?
Über hilfreiche Meinungen freue ich mich.
Kommentare
Hallo Kaya,
zu rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Pflege berät der BIVA-Pflegeschutzbund. Vielleicht fragen Sie dort einmal nach, wie es sich in einem solchen Fall verhält. https://www.biva.de/
Ganz sicher kann nicht einfach Eigentum aus einem Zimmer entfernt und dann nicht wieder zurückgegeben werden!
Viele Grüße,
Susanna Saxl-Reisen, DAlzG